18/06/2021 um 18:07 Uhr
#29748

Verwalter
Danke für die Frage. Das kann man nicht so pauschal beantworten. Wenn es Zeiten gab, in denen Sie Alkohol stark missbraucht haben, Sie also A2 diagnostiziert werden, müssen Sie ausnahmslos auf Alkohol verzichten. Sollte eine Drogenabhängigkeit vorgelegen haben, müssen Sie ebenfalls ausnahmslos auf Alkohol verzichten. Sollten Sie Probleme haben, mit Alkohol verantwortungsvoll/kontrolliert umzugehen, sollten Sie auch auf Alkohol verzichten. Abstinenzbelege sind in der Regel nicht erforderlich. Am Tag Ihrer MPU sollten Sie aber auf Nachfrage und wenn es die Gutachter für notwendig erachten, eine Haarprobe abgeben können.