#39012

Hallo,

wenn die Gutachter vage bleiben, ist es eher eine 50:50 Chance. Also 6 Monate Abstinenz reicht bei den Personen aus, die eigentlich gar nicht abstinenzpflichtig sind (Hypothese A3). Also bei Personen die kontrolliert Trinken dürfen. Sobald jemand abstinenzpflichtig ist, sind 12 Monate Abstinenz erforderlich. Die Gutachter stellen diverse Fragen zum Alkoholkonsum der Vergangenheit, bspw.:

Wie oft haben Sie getrunken?
Welche Mengen haben Sie regelmäßig getrunken?
Haben Sie öfter mal versucht, weniger zu Trinken?
Hatten Sie Kontrollverluste?
Gab es Konflikte wegen Alkohol?
Haben Freunde oder Bekannte mal zu Ihnen gesagt, dass Sie weniger trinken sollen?
etc.

Und anhand Ihrer Antworten werden Sie dann eingestuft (A1, A2 oder A3).

Weiter Infos finden Sie auch unter:

ALKOHOL MPU – Alle wichtigen Fakten für Ihre MPU wegen Alkohol

Voraussetzungen für Alkohol MPU