#39013
Nani
Gast

Vielen lieben Dank für die Information. Also die Behörde hat mir keine Abstinenzpflicht auferlegt. Sie hat explizit gesagt (als ich den Schein beantragt habe und persönlich dort war), das Amt möchte keine Abstinenznachweise von mir, sie hätten lediglich Zweifel an der Fahreignung. Aber sie sagte, dass es natürlich immer gut ist, eine Abstinenz nachweisen zu können. Leider war das bis zum Ende der Sperrfrist dann eben nur noch ein halbes jahr, von dem ich dachte, dass es wohl reichen wird, nachdem ich ja die Auflage vom Amt nicht hatte. Hm. Okay, mich wundert nur, was die Gutachterin dann erst mit der Ärztin besprechen möchte und ob meine Werte und mein Gesundheitszustand nun darüber entscheiden ob das Gutachten positiv oder negativ wird…