19/05/2023 um 9:20 Uhr
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Verwalter
Der Abstinenznachweis wird in der Regel nicht angeordnet. Im Rahmen einer verkehrspsychologischen MPU-Vorbereitung wir eine saubere diagnostische Einordnung nach den gültigen Beurteilungskriterien vorgenommen. Je nachdem ob man A1, A2 oder A3 bzw. D1, D2 oder D3 eingeordnet wird, benötig man Abstinenz für 6 oder 12 Monate oder eben eventuell auch keine Belege. Nur in ganz seltenen Fällen ordnet die Behörde oder das Gericht Abstinenznachweise an. Es ist immer wichtig sich rechtzeitig zu informieren. Weitere Infos finden Sie auch unter: https://mpu-akademie.eu/mpu-abstinenznachweis-6-oder-12-monate/