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Ich habe vor einigen Wochen meinen Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr (1,85 Promille) erhalten. Ich habe eine Sperre von 9 Monaten erhalten. Im Strafbefehl steht nichts von einer MPU. Wird trotzdem eine MPU auch mich zukommen? Danke für Ihre Hilfe.
In der Regel wird die MPU auch nicht vom Gericht angeordnet, sondern die Führerscheinstelle ordnet die MPU offiziell an, sobald ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt wird. Das Gericht legt ausschließlich das Strafmaß fest. Die MPU ist nicht Teil der Strafe, sondern dazu da, die Zweifel an Ihrer Fahreignung auszuräumen. Daher werden Sie sich auf eine MPU einstellen müssen, da Sie mit 1,85 Promille über dem Grenzwert liegen. Es macht immer Sinn, rechtzeitig mit der MPU-Vorbereitung zu beginnen.
In diesem Blogartikel wird das Thema auch noch einmal kurz erläutert: https://mpu-akademie.eu/mpu-fehler/
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