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Dipl.-Psychologe Gunnar Hoyer.
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16/02/2022 um 12:36 Uhr #39011
Nani
GastLiebes Team,
ich hatte gestern meine erste MPU wegen Trunkenheit am Steuer mit 2,29 Promille. Zur MPU mitgebracht habe ich folgende Unterlagegn: Leberwerte, Schreiben von Verkehrspsychologen über 6 Therapiestunden und Abstinenznachweise für ein halbes Jahr. Ich bin zwar schon ein Jahr lang abstinent, habe aber leider erst zu spät erfahren (nach Beantragung des Scheins) dass Abstinenznachweise vorgelegt werden müssen. Mein Psychologe meinte, ein halbes Jahr sei in diversen Fällen (stabiler Charakter, einmaliges Delikt, etc…) ausreichend. Bin zuvor weder straffällig geworden, noch sonst irgendwie aufgefallen.
Die Ärztin sagte mir nach der Untersuchung von ihrer Seite aus sei alles in Ordnung, sofern die Ergebnisse der Leberwerte passen. Im Anschluss hatte ich das psychologische Gespräch. Die Fragestellung aus der Führerscheinakte war: Kann Fahren und Alkoholkonsum klar getrennt werden? Nun gut. Wir haben eine halbe Stunde lang eigentlich nur über meine Vergangenheit geredet. Wie war ihr Trinkverhalten mit 20, mit 30, etc… über Veränderungen, Skills und heutige Situation wurde grob fünf Minuten gesprochen. Hinzu kam, dass die für mich eigentlich vorgesehene Psychologin spontan krank geworden ist, weswegen ich nach 4 Stunden Wartezeit (!!) zu einer anderen Psychologin kam, die mir direkt mitteilte, dass sie meine Akte nun kurz “überflogen” hätte.
Ich lebe inzwischen abstinent und habe auch weiterhin vor abstinent zu leben. Dennoch sagte sie mir am Ende des Gesprächs, sie kann mir jetzt weder ein negatives noch ein positives Gutachten voraussagen. Sie müsse sich erst mit der Ärztin absprechen, ob die 6 Monate nachgewiesene Abstinenz ausreichend sei. Denn sie möchte in meiner Vergangenheit schon einen längeren Alkoholmissbrauch festgestellt haben, der 12 Monate Abstinenz nach sich ziehen würde. Ansonsten wären die 6 Monate ausreichend. Wo genau sie den Alkoholmissbrauch festgestellt haben will, vermag ich nicht zu sagen. Da ich (ehrlicherweise) angab, beim weggehen mal etwas mehr zu trinken, ansonsten aber maximal 1 oder 2 Gläser wein zum essen und erst im letzten halben Jahr sich der Konsum deutlich verstärkte. Habe vielleicht den Fehler gemacht, zu sagen, dass sich mein Konsum grob gesehen seit meinem 30. Lebensjahr (das sind bis heute 8 Jahre) schleichend etwas vermehrt hat, aber nicht in dem Bereich des letzten halben Jahres lag. Wird einem dadurch schon ein chronischer jahrelanger Alkoholmissbrauch attestiert? (ernst gemeinte Frage)
Meine eigentliche Frage ist jetzt aber: War das nur eine nette Art und weise mir indirekt mitzuteilen, dass das Gutachten sowieso negativ wird? Oder will sie erst meine Blutwerte und ärztlichen Befunde abwarten bis sie ihr Urteil fällt? Wenn es danach ginge, müsste das Gutachten nämlich positiv werden, da ich von der Ärztin persönlich ja das okay bekommen habe!? Worauf sollte ich mich einstellen und unter welchen Voraussetzungen reichen denn jetzt tatsächlich Abstinenznachweise für ein halbes Jahr und welche Voraussetzungen müssen für 12 Monate gegeben sein?Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank schon mal an das Team -
16/02/2022 um 17:18 Uhr #39012
Dipl.-Psychologe Gunnar Hoyer
VerwalterHallo,
wenn die Gutachter vage bleiben, ist es eher eine 50:50 Chance. Also 6 Monate Abstinenz reicht bei den Personen aus, die eigentlich gar nicht abstinenzpflichtig sind (Hypothese A3). Also bei Personen die kontrolliert Trinken dürfen. Sobald jemand abstinenzpflichtig ist, sind 12 Monate Abstinenz erforderlich. Die Gutachter stellen diverse Fragen zum Alkoholkonsum der Vergangenheit, bspw.:
Wie oft haben Sie getrunken?
Welche Mengen haben Sie regelmäßig getrunken?
Haben Sie öfter mal versucht, weniger zu Trinken?
Hatten Sie Kontrollverluste?
Gab es Konflikte wegen Alkohol?
Haben Freunde oder Bekannte mal zu Ihnen gesagt, dass Sie weniger trinken sollen?
etc.Und anhand Ihrer Antworten werden Sie dann eingestuft (A1, A2 oder A3).
Weiter Infos finden Sie auch unter:
ALKOHOL MPU – Alle wichtigen Fakten für Ihre MPU wegen Alkohol
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16/02/2022 um 17:39 Uhr #39013
Nani
GastVielen lieben Dank für die Information. Also die Behörde hat mir keine Abstinenzpflicht auferlegt. Sie hat explizit gesagt (als ich den Schein beantragt habe und persönlich dort war), das Amt möchte keine Abstinenznachweise von mir, sie hätten lediglich Zweifel an der Fahreignung. Aber sie sagte, dass es natürlich immer gut ist, eine Abstinenz nachweisen zu können. Leider war das bis zum Ende der Sperrfrist dann eben nur noch ein halbes jahr, von dem ich dachte, dass es wohl reichen wird, nachdem ich ja die Auflage vom Amt nicht hatte. Hm. Okay, mich wundert nur, was die Gutachterin dann erst mit der Ärztin besprechen möchte und ob meine Werte und mein Gesundheitszustand nun darüber entscheiden ob das Gutachten positiv oder negativ wird…
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16/02/2022 um 19:35 Uhr #39014
Dipl.-Psychologe Gunnar Hoyer
VerwalterEs ist normal, dass sich Arzt und Psychologe abstimmen. Es ist ja eine medizinisch-psychologische Untersuchung. Manchmal sprechen zum Beispiel Leberwerte dafür, dass eine Missbrauch vorliegen könnte. Und die Leberwerte erhebt eben der Arzt und nicht der Psychologe.
Es entscheidet nicht Behörde, ob Sie Abstinenz benötigen oder nicht. Das macht immer der Gutachter. Dieses Problem diskutieren wir unter: Die 6 größten MPU-Fehler
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