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    • #40034
      Haschi
      Gast

      Guten Tag,
      Ich wurde vor über einem Jahr wegen Cannabis im Straßenverkehr angehalten. Ich wurde als gelegentlicher Konsument eingestuft, hab den Führerschein behalten und eine Frist bekommen eine MPU vorzuweisen. Diese Frist ist nun schon ein paar Wochen abgelaufen und bis dato kam keine Post. Eine MPU habe ich nicht gemacht. Mein Anwalt meinte ich soll jetzt abwarten, ob da überhaupt noch etwas kommt und wenn, dann droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Diese ist ja verbunden mit einer 6 monatigen Sperrfrist. Ich bin mir bewusst, dass ich drei Monate vorher den Antrag auf Neuerteilung stellen kann. Nun wollte ich wissen, ob ich meine MPU und das Abstinenzprogramm vor oder innerhalb dieser Sperrfrist abarbeiten kann. Ich habe jetzt 4 Monate nicht konsumiert und bin am überlegen mal wieder einen zu rauchen, da ich zur Zeit nicht mehr am Straßenverkehr teilnehme (Auto verkauft). Wenn ich jedoch vor dem Antrag alles absolvieren kann, würde ich es lassen. Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • #40315

      Hallo,

      danke für Ihre Frage. Wenn der Führerschein entzogen wird, bekommen Sie keine Sperre. Das wäre mir neu. Eine Sperre bekommen Sie, wenn die 8 Punkte voll sind oder ein Richter das bspw. nach einer Trunkenheitsfahrt entscheidet.

      Für eine Drogen MPU benötigen Sie 6 oder 12 Monate Abstinenz. Wenn Sie bereits 4 Monate nicht konsumiert haben, würde ich der Versuchung widerstehen und nicht kiffen, denn so haben Sie die Möglichkeit eine Haarprobe abzugeben. Das Abstinenzprogramm können Sie vor und während einer Sperre abarbeiten. Sie bekommen aber keine Sperre und könnten direkt nach Führerscheinentzug einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Ich empfehle Ihnen dringend zu klären, on 6 oder 12 Monate erforderlich sind.

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