- This topic has 1 Antwort, 1 Teilnehmer, and was last updated vor 11 Monate, 2 Wochen by .
Ansicht von 1 Antwort-Thema
Ansicht von 1 Antwort-Thema
- Sei müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.
Hallo,
ich habe am 01.06 meine MPU gemacht. Am 2.06 wäre meine Frist für die MPU zu machen abgelaufen.
meine Frage ist, was wäre wenn jetzt im schlimmsten Fall das Gutachten negativ ausfallen würde. Muss ich dann einen Antrag auf Verlängerung stellen oder kann ich dann einfach wieder eine neue MPU machen?
Guten Tag Herr Hubacek,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Also Sie können so einfach keine 2. MPU absolvieren. Die Akte wird automatisch an die Behörde zurückgeschickt. Behörden handhaben es unterschiedlich. Bei machen Behörden müssen Sie einen neuen Antrag stellen, welcher kostenpflichtig ist. Manche Behörden verschicken die Akte noch einmal, fordern dafür aber das negative Gutachten an. Andere Behörden sind flexibler und versenden die Akte ohne Nachfrage noch einmal. Sie müssen das mit Ihrer Behörde klären. Auf eigene Faust eine zweite MPU geht NICHT. Des weiteren müssen Sie die Kritikpunkte des negativen Gutachtens bearbeiten.
Es sollten auch ein gewisser Zeitraum zwischen den Gutachten liegen. Auch wenn das negative Gutachten nicht in der Akte enthalten ist, weiß der 2. Gutachter, dass Sie bereits eine MPU gemacht haben bzw. das Ihre Akte bereits einmal bei einer MPU-Stelle lag. Man kann schlecht argumentieren, dass die Defizite innerhalb von ein paar Wochen behoben wurden.
Reservieren Sie sich jetzt Ihr kostenloses telefonisches Infogespräch und klären Sie Ihre Fragen mit einem Verkehrspsychologen.
IHR WEG DURCH DIE MPU
✓ ONLINE ✓ FLEXIBEL ✓ ERFOLGREICH
Die MPU-Akademie begleitet Sie bis zu Ihrer bestandenen MPU. Wir sind eine bundesweit arbeitende MPU-Beratung.
KONTAKTIEREN SIE UNS:
Folge uns
WIR AKZEPTIEREN