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Dipl.-Psychologe Gunnar Hoyer.
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27/08/2022 um 18:02 Uhr #45484
Phil
GastHallo,
ich hatte kürzlich die Mpu mit der Fragestellung ob von mir ein erhöhtes Aggressionspotential ausgeht.
Zur Vorgeschichte: ich bin erheblich vorbestraft, aber kein Wiederholungstäter, auch ist meine Tat unabhängig vom Führerschein geschehen. Ich war aber in Haft.
Mein Führerschein wurde aber nie entzogen. Ich war aber bis zur Haft Inhaber der Führerscheinklasse D (Bus).
Dieser ist in der Haftzeit abgelaufen und ich wollte ihn verlängern. Habe auch Einstellungszusage und wurde vorzeitig aus der Haft entlassen.
Den Busführerschein wollte ich verlängern und bei dieser Gelegenheit wurde die Mpu Anordnung erlassen. Soweit erstmal kein Problem.
Jetzt kam mein Gutachten und dort werden die Zweifel bezüglich der Aggressionen eindeutig beseitigt. Soweit gut. Der Führerscheinstelle ging es auch um nichts anderes. Es war nur die eine Frage.
Allerdings gibt es beim Ergebnis auf einmal einen 2. Absatz. Die Psychologin empfiehlt, dass die Führerscheinstelle erneut eine Begutachtung anordnet mit einer Fragestellung bzgl. der besonderen Verantwortung des Busfahrens.
Was soll ich denn davon halten? Die Zweifel wurden glasklar ausgeräumt und nun wirft die Begutachtungsstelle etwas völlig neues in den Ring, was vorher niemanden interessiert hat. Die macht quasi Werbung in eigener Sache.
Ist dieses Gutachten nun positiv oder nicht? Soll ich dies einreichen? Kann man bei der Führerscheinstelle darauf pochen, dass sie sich doch auf ihre eigene Fragestellung beschränken sollen?
Und noch eine andere Sache. Mein Bruder hat die Anordnung zur Mpu bekommen und dieses auch gemacht. Zwischenzeitlich ist er umgezogen in einen anderen Landkreis.
Muss er da mit dem Gutachten zur Führerscheinstelle die die Mpu in Auftrag gegeben hat oder zu seiner Neuen? Und akzeptiert die neue Stelle denn ein Gutachten, welches von einer anderen Behörde in Auftrag gegeben wurde?
Vielen Dank
Viele Grüße
Phil
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28/08/2022 um 7:50 Uhr #45485
Dipl.-Psychologe Gunnar Hoyer
VerwalterGuten Morgen Phil,
danke für Ihre Anfrage.
Ihrem Bruder empfehle ich, dass er den Prozess bei seiner bisherigen Behörde abschließt. Deutsche Behörden sind unberechenbar. Prinzipiell müsste die neue Behörde das Gutachten anerkennen. Aber sicher kann man sich NIE sein. Kommt wahrscheinlich auch drauf an, wie alt das Gutachten ist und wie nahtlos der Übergange von der alten zur neuen Behörde war.
Wenn Ihr Gutachten positiv war, können Sie es bei der Behörde abgeben. Als Busfahrer tragen Sie eine besondere Verantwortung für Ihre Fahrgäste und es ist Standard, dass bei den von Ihnen beschriebenen Delikten ein gesondertes Gutachten gefordert wird in dem geprüft werden soll, ob Sie dieser besonderen besonderen Verantwortung gerecht werden.
Ihren Ärger kann ich nachvollziehen und auch werden leider weitere Kosten auf Sie zukommen.
Bei weiteren Fragen kommen Sie gerne auf mich zu.
Mit freundlichen Grüßen
Gunnar Hoyer
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