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    • #32575
      Simone
      Gast

      Ich habe 2016 meinen Führerschein abgeben müssen, da ich erforderliche Gutachachten betreffs meiner Diabetes- und Herzerkrankung dem Landratsamt nicht vorgelegt habe. Seitdem ging ich zu Fuss bis zu einem Tag 2021. Ich stieg ohne Fahrerlaubnis wg. Zeitmangels ins Auto und geriet promt in eine Verkehrskontrolle. Habe eine Geldstrafe von der Staatsanwaltschaft erhalten. Nun fordert das Landrastamt unter anderem eine MPU und ein Erste-Hilfe-Kurs. Ist dieser Kurs rechtens, zumal er doch lebenslang gültig ist? Die MPU bereitet mir schlaflose Nächte, da ich an keinem Vorbereitungskurs teilnehmen möchte wg. den zusätzlichen Kosten. Habe große Angst vor den Fragen, welche doch schwierig zu beantworten sind. Wie kann ein positives Ergebnis erreicht werden? Außerdem möchte ich gern wissen, ob auch eine Blutabnahme erforderlich ist.

    • #32728

      Hallo Simone,

      für die Führerscheinstelle ist ein Erste-Hilfe-Kurs nur zwei Jahre gültig. Jeder der sich einer MPU unterziehen muss und einen Antrag auf Neuerteilung stellen muss, muss einen aktuellen Erste-Hilfe-Kurs einreichen, es sei denn Sie sind Ersthelfer.

      Und Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat und für eine positive MPU müssen die Hintergründe vertieft herausgearbeitet werden, genauso wie bei einer Drogen MPU oder Alkohol MPU. Ohne qualifizierte Vorbereitung
      ist die Wahrscheinlichkeit eine Extrarunde sehr hoch. Bei einer Straftaten MPU wird kein Blut entnommen. Gerne klären wir Ihre Fragen in einer kostenlosen MPU-Erstberatung. Viele Grüße und viel Erfolg! Gunnar Hoyer

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