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    • #31476
      Dominik Zingsheim
      Gast

      Ist nun nicht wirklich eine Frage eher eine Feststellung.
      Was mir persönlich sehr auffällt ist das ein Grundsatz unserer Rechtsprechung vollkommen wegfällt.
      Nämlich, im Zweifel für den angeklagten.
      Da viele Urteile darauf beruhen das die !Vermutung! besteht man könnte wieder einen Verstoß begehen, nicht trennen zwischen Konsum und Führen und dem Führen eines Fahrzeuges, und mit dieser Vermutung das weitere Führen eines KFZ´s untersagt wird, geknüpft and die Bedingung eine MPU zu absolvieren, sehe ich diese MPU´s eher als willkürliche Gängelung. Für den eigentlichen Verstoß hat man seine Strafe bereits durch den polizeilichen Verwaltungsakt begleichen müssen.
      Doch jetzt die Frage, wie kann das sein? Und warum gibt es keine Garantie trotz aller ergriffenen teuren Maßnahmen wie therapeutische Gespräche und Vorbereitungen? Zuviel Willkür steht im Raum.

    • #31483

      Vielen Dank für Ihren Beitrag. Überall dort, wo Menschen entscheiden und prüfen kann es keine Garantien geben. Ein Mensch/Prüfer/Gutachter kann niemals zu 100% objektiv sein. Genau wie ein Schiedsrichter beim Fußball nicht. Selbst der Videobeweis sichert keine vollständige Objektivität. Es gibt jedoch Beurteilungskriterien, an die sich die Gutachter halten müssen. Die BASt überprüft auch Stichprobenartig, ob sich die MPU-Gutachter an diese Kriterien halten. Mithilfe der Beurteilungskriterien soll eine höchstmögliche Objektivität sichergestellt werden.

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