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Dipl.-Psychologe Gunnar Hoyer.
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18/06/2021 um 17:57 Uhr #29731
Unbekannt
GastHallo,
mir steht eine MPU wegen einem Vergehen (Cannabis), das bereits zwei Jahre zurückliegt, bevor. In diesen zwei Jahren habe ich mit Umzug ins Ausland, dem Abwenden von “schädlichen” Freunden und Bekannten und einem neuen Studium einen Lebens- und Verhaltenswandel hinter mir. Ich habe auch zuvor schon selbstständig aufgehört Cannabis zu konsumieren, verwende jedoch gelegentlich CBD Produkte wie Tee oder Öl wenn ich z. B. Gelenkschmerzen habe. Zum einen würde mich interessieren, ob bei Vergehen bei denen Cannabis involviert ist/war immer zwingend ein Abstinenznachweis über ein Jahr vorzulegen ist, wenn ja, ob dieser alle Arten von Drogen, oder nur Cannabinoide umfassen muss (unterschiedliche Kosten der Analyse) und vor allem, ob die CBD Produkte zu einem negativen Ergebnis führen würden (da diese ja eigentlich legal sind; aber das ist Alkohol ja auch und da muss man bei einem entsprechenden Vorfall Abstinenz nachweisen)?
Vielen Dank für Ihre Zeit! -
18/06/2021 um 18:48 Uhr #29809
Dipl.-Psychologe Gunnar Hoyer
VerwalterHallo,
danke für Ihre Anfrage. Zunächst einmal freut es uns, dass Sie Ihre Frage hier gestellt haben und Sie Ihr Leben in die richtige Bahnen geleitet haben. Wenn Sie sich einer Drogen MPU unterziehen müssen, müssen Sie Abstinenz für 6 oder 12 Monate nachweisen. Sie sollten auf alle Cannabisprodukte verzichten, die sich auf die Urinkontrollen oder die Haaranalysen auswirken könnten. Am Ende kann man nämlich nicht unterscheiden, ob Sie CBN zu sich genommen haben oder am Joint gezogen haben. Wenn THC im Urin oder in den Haaren nachgewiesen wird, egal wo es herkommt, wir die Probe als positiv gewertet. Und die MPU wird negativ oder das Kontrollprogramm wird abgebrochen. Wichtige Infos finden Sie auch unter: Drogen MPU und Fragen einer Drogen MPU und Beispielantworten.
CBD ist ein Bestandteil der Hanfpflanze ohne berauschende Wirkung. CBD-Präparate enthalten offenbar jedoch oft auch THC oberhalb des erlaubten Grenzwertes. Da THC der Bestandteil, von dem die berauschende Wirkung ausgeht, kann logischerweise nicht ausgeschlossen werden, dass die Fahrtauglichkeit durch CBD-Produkte, die legal vertrieben werden, beeinträchtigt wird.
In der Vergangenheit gab es sogar schon eine Rückrufaktion einer Lebensmittelkette, weil der THC-Wert in den verkauften CBD-Produkten den vorgeschriebenen Maximalwert überschritten hatte.
Auch wenn ein etwas erhöhter THC-Gehalt nur einen sehr geringen Rausch zur Folge hätte, könnte man in einer Verkehrskontrolle auffällig werden. Daher sind positive Befunde bei einem Urinkontrollprogrammen ebenso möglich. Daraus ergibt sich, dass während der Teilnahme an einem Abstinenzprogramm auf die Einnahme von CBD-Produkten verzichtet werden sollte.
Bei weiteren Fragen kommen Sie gerne auf uns zu. Reservieren Sie sich gerne eine kostenlose MPU-Erstberatung. Einer unser Verkehrspsychologen wird Ihre Fragen in einem Telefonat oder einer Videokonferenz mit Ihnen besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Gunnar Hoyer
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