Tilidin und Auto fahren

Tilidin und Auto fahren – kann eine MPU angeordnet werden?

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Gunnar Hoyer (Verkehrspsychologe und ehemaliger MPU-Gutachter und Gründer der MPU-Akademie)

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Tilidin ist ein synthetisches Opioid, das im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unter Anlage III (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel) aufgelistet wird.

Als Arzneimittel wird Tilidin zur Schmerzlinderung eingesetzt, was jedoch die Risikobereitschaft und dementsprechend auch die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen kann.

 

Verkehrsteilnehmer stellen sich die Frage, ob bei Auffälligkeiten im Straßenverkehr in Kombination mit Medikamenten eine MPU angeordnet werden kann. Wir werfen hierzu einen genauen Blick in die Beurteilungskriterien für Fahreignung.

Die folgende unvollständige Liste enthält einen Überblick über erlaubte Medikamente, die die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen können.

 

  • Tilidin und Auto fahren: Hierbei handelt es sich um ein Opioid. Diese sind im Straßenverkehr verboten. Bei der Einnahme können Schwindel und sogar Sehstörungen auftreten. Die Wechselwirkung mit Alkohol kann das Risiko für Atemdepression, tiefe Sedierung, Koma und Tod erhöhen.

 

  • Ibuprofen und Auto fahren: Ob Ibuprofen 400, 600 oder Ibuprofen 800, diese Medikamente haben einen relativ geringen Einfluss auf die Fahrtauglichkeit.

 

  • Antidepressiva und Auto fahren: Im Allgemeinen ist es erlaubt, mit Antidepressiva Auto zu fahren. Die Medikamenteneinnahme wird vor dem Autofahren jedoch nicht empfohlen.

 

  • Antibiotika und Auto fahren: Einige Antibiotika können neurologische Nebenwirkungen oder auch den Blutdruck erhöhen.

 

  • Tavor und Auto fahren: Anfänglich können Einschränkungen des Reaktionsvermögens auftreten.

 

  • Novalgin und Auto fahren: Eine hohe Dosierung kann das Sehvermögen beeinträchtigen.

 

Gibt es Medikamente, mit denen man nicht Auto fahren darf?

Grundsätzlich nein. Der Gesetzgeber überlässt es Autofahrern, selbst zu entscheiden, ob sie nach der Einnahme von Medikamenten fahrtüchtig sind oder nicht. Dies gilt selbst bei bestimmungsgemäßer Einnahme von medizinisch verordnetem Cannabis

(vgl. StVG § 24 Abs. 4).

 

Dementsprechend werden MPUs lediglich in folgende Kategorien unterteilt:

 

 

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Kann eine MPU angeordnet werden, wenn man nachweislich unter dem Einfluss von Medikamenten gefahren ist?

Trotz der klaren Gesetzgebung in Bezug auf die Teilnahme am Straßenverkehr unter Medikamenteneinfluss kann es dennoch zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung kommen. 

 

Laut Beurteilungskriterien stehen Gutachtern hierzu drei Optionen zur Verfügung:

 

  • Dauermedikation
  • Medikamentenfehlgebrauch
  • Medikamentenabhängigkeit

 

Wenn Verkehrsteilnehmer Medikamente in höherer Dosierung oder weitere Substanzen einnehmen, dann liegt keine bestimmungsgemäße Einnahme mehr vor, sondern ein Medikamentenfehlgebrauch/-missbrauch bzw. sogar eine Medikamentenabhängigkeit. Bei diesen Delikten wird in der Regel eine MPU angeordnet.

 

Bei einer Dauermedikation handelt es sich dagegen um die Anwendung eines oder mehrerer Medikamente über einen längeren Zeitraum. Auch hier kann unter Umständen eine MPU angeordnet werden, und zwar dann, wenn der Verdacht besteht, dass die Medikamente die Fahreignung beeinträchtigen. Dies kann der Fall sein, wenn das Arzneimittel die Reaktionszeit, das Sehvermögen, die Aufmerksamkeit, die Belastbarkeit oder das Denkvermögen beeinflussen, wie es zum Beispiel bei medizinischem Cannabis der Fall ist.

Muss eine Abstinenz nachgewiesen werden? Gibt es eine Sperrfrist?

Wenn Medikamente medizinisch notwendig sind und von einem Arzt verordnet wurden, ist deren Einnahme grundsätzlich kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche MPU. Dennoch kann ein MPU-Gutachter eine Fahreignung verneinen, auch wenn die Einnahme medizinisch notwendig ist. 

 

Voraussetzung bleibt jedoch, dass das Medikament die Fahrtüchtigkeit beeinflusst. Genau wie bei Alkohol oder Drogenmissbrauch kann auch bei Medikamenten eine Abstinenz von 6, 12 oder 15 Monaten angeordnet werden.

Fazit: Ärztliche Beratung ist entscheidend

Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Medikament die Fahrtauglichkeit beeinflusst, sollte unbedingt ein Arzt konsultiert werden, um ggf. nach Alternativen zu suchen. Haben Sie bereits eine Vorladung zur MPU erhalten, stehen wir Ihnen bei jedem Schritt zur Seite.


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Dipl.-Psych. Gunnar Hoyer

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