Drogen oder Medikamente, die als Betäubungsmittel bezeichnet werden, haben in der Regel die berauschende oder betäubende Wirkung gemein. Die Substanzen haben meist die Eigenschaft, Schmerzen zu betäuben und bestimmte psychische Zustände zu lindern oder auszulösen. Was rechtlich als BTM gilt, bestimmt das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in den Anlagen 1 bis 3. Wer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln am Straßenverkehr teilnimmt und aufgegriffen wird, muss mit dem Entzug des Führerscheins und der Anordnung einer Drogen-MPU rechnen.