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MPU Abstinenznachweis verkürzen: Geht das?

Spoiler Alert: Nein, man kann einen Abstinenznachweis nicht verkürzen, ABER …

Es tut uns leid, wenn wir Ihnen gleich zu Beginn die Hoffnung genommen haben, einen MPU Abstinenznachweis für Ihre Alkohol oder Drogen MPU zu verkürzen, denn das ist grundsätzlich nicht möglich. Eine ganz andere Frage ist aber in diesem Zusammenhang viel wichtiger: Woher wollen Sie eigentlich wissen, ob bei Ihnen eine Abstinenz überhaupt gefordert wird? 

 

Erst im Rahmen einer fachgerechten MPU-Vorbereitung bzw. im Rahmen der MPU wird ein geschulter Gutachter oder Verkehrspsychologe eine diagnostische Einordnung vornehmen und entsprechend den Richtlinien entscheiden, ob bei Ihnen eine sechsmonatige, zwölfmonatige, eine fünfzehnmonatige oder gar keine Abstinenz nachgewiesen werden muss. 

Haben Sie schon einmal etwas von “Kontrolliertem Trinken” im Zusammenhang mit der MPU gehört?

Viele Faktoren entscheiden darüber, ob bei Ihnen wirklich eine vollkommene Alkoholabstinenz notwendig ist oder ein kontrolliertes Trinken bereits ausreicht. Eine aussagekräftige und zuverlässige Aussage darüber, wie das in Ihrem konkreten Fall aussieht, ist erst nach genauer Betrachtung Ihrer Umstände möglich. 

 

Eine verlässliche Aussage heißt aber leider keine Garantie, insbesondere bei komplexen Sachverhalten bzw. bei Grenzfällen. Hier kann sich der Gutachter in beide Richtungen entscheiden und Sie sollten dann eher zu einer Abstinenz tendieren, als hinterher enttäuscht zu werden. 

 

Die Lösung heißt in jedem Fall, sich rechtzeitig und gründlich zu informieren und eine verkehrspsychologische MPU-Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Experten der MPU-Akademie können Ihnen verlässlich sagen, ob Sie eher einen Abstinenzzeitraum von 6, 12 oder 15 Monaten oder nur ein kontrolliertes Trinken nachweisen müssen. Sie können Ihnen auch sagen, ob es sich bei Ihnen um einen Grenzfall handelt und Sie besser die Abstinenz wählen sollten, um ganz sicherzugehen. Die Verkehrspsychologen der MPU-Akademie sind mit den gültigen Beurteilungskriterien (4. Auflage, 2022) vertraut, anhand derer die MPU-Gutachter entscheiden. 

 

Kriterien, die bei der Einschätzung eine Rolle spielen

Sowohl unsere Experten, als auch der Gutachter orientiert sich bei der Einschätzung Ihres Falls an den Beurteilungskriterien. Dabei sind nicht nur einzelne Aspekte wichtig, sondern insbesondere auch das Gesamtbild. Einige wichtige Kriterien haben wir hier für Sie zusammengestellt:

 

  1. Wie hoch war Ihr Promillewert? Hierbei ist als grober Richtwert ab 2 ‰ Blutalkoholkonzentration von einer Abstinenz auszugehen.
  2. Wie alt sind Sie? Bei jüngeren Personen ist ein kontrolliertes Trinken wahrscheinlicher, da man hier von einem größeren Veränderungs­potenzial ausgeht.
  3. Wann genau wurden Sie betrunken angetroffen? War das nachts und am Wochenende stehen die Chancen auf ein kontrolliertes Trinken besser, als wenn Sie tagsüber an einem Wochentag betrunken erwischt wurden. 
  4. Haben Sie eine Vorgeschichte? Wenn Sie bereits früher auffällig geworden sind, sinken die Chancen deutlich, mit kontrolliertem Trinken davonzukommen.

 

Die Gutachter sind gut geschult

 

Sie dürfen keinesfalls dem Irrglauben unterliegen, dass Sie den Gutachter irgendwie austricksen können. Sie mögen ein schlaues Köpfchen sein, der Gutachter jedoch macht den ganzen Tag nichts anderes, als Leute fachkundig einzuschätzen und solche Menschen zu entlarven, die versuchen, ihm etwas vorzumachen. 

 

Ganz sicher wird es Ihr Bestreben sein, nicht in der Kategorie A2 (D2 bei Drogen – oder gar A1/D1) eingeordnet zu werden, sondern in A3/D3 oder gar darunter. A2/D2 bedeutet, dass Sie einen MPU Abstinenznachweis erbringen müssen. A3, dass der Gutachter zu dem Schluss gekommen ist, dass bei Ihnen auch ein kontrolliertes Trinken ausreichend ist. 

 

Erreichen können Sie Ihr Ziel am besten mit Authentizität und Ehrlichkeit. Wenn Sie dem Gutachter glaubhaft nachweisen können, dass Sie alles unternommen haben, damit ein Vorfall mit Alkohol im Straßenverkehr nicht wieder vorkommt, sind die Chancen am größten, dass er Ihnen glaubt und Sie entsprechend einordnet. 

 

Nur der gute Wille zählt hier leider nichts, es müssen ganz konkrete und belegbare Beweise vorliegen, wie beispielsweise das Absolvieren einer (verkehrs-) psychologischen Einzel- oder Gruppenmaßnahme mit Abstinenzziel. Hierzu müssen Sie dem Gutachter eine entsprechende Bescheinigung vorlegen können.

 

Was bedeutet es, für sechs, zwölf oder fünfzehn Monate abstinent zu sein oder ein kontrolliertes Trinken zu absolvieren?

 

Die Sache ist die … wenn Sie ohne ausreichende Informationen an Ihren Fall gehen, müssten Sie, um ganz sicherzugehen, immer von einer zwölfmonatigen Alkoholabstinenz ausgehen. Wenn Sie nämlich nur eine sechsmonatige Abstinenz nachweisen können, der Gutachter von Ihnen am Ende aber 12 Monate ohne Alkohol erwartet, verlieren Sie unnötig Zeit und Geld, da Sie diesen Zeitraum noch einmal hinten anhängen müssen. 

 

Vielleicht ist es in Ihrem Fall aber ganz eindeutig, dass ein kontrolliertes Trinken ausreichend wäre … Sie wissen es jedoch gar nicht.

 

Machen wir uns nichts vor – für die allerwenigsten unter uns ist ein kompletter Verzicht auf Alkohol wirklich einfach. Immer wieder kommen wir in Situationen, in denen wir “verführt” werden, doch einen kleinen Schluck zu nehmen. Hier einige Beispiele:

 

  • Auf der Arbeit feiert der Chef Geburtstag und gibt allen ein Glas Sekt aus.
  • Zuhause essen alle ein schönes Eis mit einem Schuss Eierlikör.
  • Die Nachbarn laden zum Essen ein, bei dem Huhn in Rotwein serviert wird.

 

Was ist eigentlich kontrolliertes Trinken genau?

 

Beim kontrollierten Trinken stellen Sie einen genauen Plan auf, in dem Sie sowohl die Tage, die Trinkmenge, die Zeit, als auch die Situationen festlegen, zu denen Sie trinken dürfen. Beachten Sie in jedem Fall dabei, dass ein Wert von 0,3 Promille niemals überschritten wird. Ein konkreter Plan könnte so aussehen:

 

  • Ich trinke maximal einmal alle zwei Wochen, nur am Wochenende oder einem ganz besonderen Anlass (z. B. Geburtstag).
  • Ich trinke maximal 2 Bier zu je 0,5 l oder maximal zwei Wein zu je 0,25 l.
  • Wenn ich weiß, dass ich trinken werde, komme ich nicht mit dem Auto. 
  • Ich trinke unter der Wirkungsschwelle von 0,3 Promille.
  • Ich trinke langsam und genüsslich. 

 

Was bedeutet eine sechsmonatige Abstinenz ganz konkret?

 

Wenn Sie meinen, eine nur sechsmonatige Abstinenzphase absolvieren zu müssen (weil Ihre Blutalkoholwerte gering waren oder Sie lediglich leichte Drogen wie Cannabis verwendet haben) oder unsere Experten Ihnen nahegelegt haben, dass diese ausreichend sein könnte, bedeutet dies für Sie ganz konkret:

 

 

Was bedeutet eine zwölfmonatige oder fünfzehnmonatige Abstinenz?

 

Ist eine zwölfmonatige Abstinenz vorgesehen, wie bei schwerem Alkoholmissbrauch oder der Verwendung starker Drogen wie Amphetamine oder Kokain, bedeutet das für Sie:

 

  • Strikter Verzicht auf Alkohol bzw. Drogen für mindestens 12-15 Monate.
  • Sie müssen 6-8 Urinproben abgeben (6 für 12 Monate), die kurzfristig angefordert werden.
  • Alternativ können Sie auch 2-5 Haarproben abgeben (alle 3 Monate für Alkohol und alle 6 Monate für Drogen).
  • Zwischen dem Ende der Abstinenzkontrollprogramms und der MPU dürfen maximal 4 Monate vergehen und die Lücke muss hinreichend erklärt werden. Sie können ältere Kontrollprogramm (5 oder 12 Monate Lücke) jedoch auch auffrischen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte. 

 

Einen MPU Abstinenznachweis zu verkürzen ist nicht möglich, aber …

So wie wir unseren Beitrag begonnen haben, möchten wir auch enden. Gleich zu Beginn haben wir geklärt, dass eine Verkürzung des MPU Abstinenznachweises nicht möglich ist. Wir haben ebenso geklärt, dass es bestimmte Kriterien gibt, die der Gutachter heranzieht, um Ihren Fall entsprechend einzuordnen. 

 

Wir haben Ihnen danach erklären dürfen, dass ein Experte aus unserem Haus nach denselben Kriterien beurteilen kann, in welche Richtung Ihr Fall gehen könnte. Zuletzt haben wir Ihnen dargelegt, was es genau bedeutet, eine sechsmonatige Abstinenz, eine zwölfmonatige Abstinenz und ein kontrolliertes Trinken zu absolvieren. 

 

Wir gehen davon aus, dass jeder Betroffene zwar auf Nummer Sicher gehen will, aber auf der anderen Seite auch die Möglichkeit wahrnehmen möchte, die die geringsten persönlichen Einschränkungen bedeuten. 

 

Wenn Sie sich rechtzeitig informieren, können Sie zwar einen drohenden Abstinenznachweis nicht verkürzen, aber vielleicht brauchen Sie einen solchen gar nicht. Das wäre doch viel besser, als nur eine Verkürzung. Lassen Sie sich beraten. Unsere MPU-Erstberatung ist vollkommen kostenlos und unverbindlich. Möglicherweise ist Ihr Fall so eindeutig, dass Sie am Ende Ihre Schuldigkeit mit einem kontrollierten Trinken getan haben. 

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