Die Akteneinsicht bezeichnet das Recht eines Betroffenen, Einsicht in seine eigene Akte bei der zuständigen Behörde zu nehmen. Im Kontext des MPU-Ablaufs kann die Akteneinsicht hilfreich sein, um sich auf die bevorstehende Untersuchung vorzubereiten.

Durch die Einsichtnahme in die eigene Führerscheinakte können relevante Informationen wie vergangene Verkehrsverstöße oder alkoholbezogene Auffälligkeiten eingesehen werden. Diese Informationen können bei der Vorbereitung auf die MPU und der Erarbeitung eines angemessenen Verhaltenskonzepts berücksichtigt werden. Das Recht auf Akteneinsicht ist in der Regel in nationalen Gesetzen verankert und kann je nach Land und Region unterschiedlich geregelt sein.

MPU-Gutachter Gunnar Hoyer
MPU-Expertin Katja Langer
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Dipl.-Psych. Gunnar Hoyer

Verkehrspsychologe & ehem. MPU-Gutachter