- Cannabis
- THC-Grenzwert
- Drogen-MPU
Wer mit Cannabis im Blut am Steuer kontrolliert wird, fragt sich meist zuerst: Muss ich jetzt zur MPU? Die ehrliche Antwort lautet: Es kommt darauf an. Der THC-Grenzwert entscheidet über das Bußgeld. Ob zusätzlich eine MPU angeordnet werden darf, ist eine andere Frage – und genau die ist bis heute nicht klar geregelt.
Bußgeld und MPU: zwei verschiedene Fragen
Seit August 2024 gilt nach § 24a StVG ein THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Wer mit diesem Wert oder mehr ein Kraftfahrzeug führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Für die Fahrerlaubnisbehörde ist damit aber noch nichts entschieden. Sie prüft nach einem anderen Maßstab.
Ab 3,5 ng/ml THC. Im Regelfall 500 € Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte.
Nach wiederholten Cannabisfahrten – oder schon nach der ersten, wenn weitere Tatsachen auf Cannabismissbrauch hindeuten.
Maßgeblich ist § 13a FeV. Eine einmalige Fahrt über dem Grenzwert reicht danach für sich allein nicht aus, um eine MPU wegen Cannabismissbrauchs anzuordnen. Es müssen weitere Tatsachen hinzukommen. Welche das sind, legt die Vorschrift allerdings nicht fest – weder für THC noch für THC-COOH gibt es dort einen festen Wert.
Warum der THC-COOH-Wert so wichtig ist
Im Laborbefund nach einer Kontrolle stehen meist mehrere Werte. Für die Frage nach der MPU sind vor allem zwei entscheidend:
Verantwortlich für die berauschende Wirkung. Maßgeblich für die Ordnungswidrigkeit.
Nicht berauschend, aber länger nachweisbar. Hohe Werte können auf regelmäßigen Konsum hinweisen.
Beispiel
Zwei Fahrer, derselbe THC-Wert
Zwei Fahrer werden kontrolliert, beide mit 3,6 ng/ml THC. Beide haben damit dieselbe Ordnungswidrigkeit begangen. Der Unterschied liegt im Abbauprodukt:
Gleicher Wirkstoffwert, gleiches Bußgeld – aber möglicherweise ganz unterschiedliche Folgen für den Führerschein. Bei Fahrer B kann der hohe THC-COOH-Wert nach aktueller Rechtsprechung als Zusatztatsache gelten.
Was die Gerichte bisher entschieden haben
Weil das Gesetz keine Werte nennt, entwickeln die Verwaltungsgerichte eigene Maßstäbe. Drei Entscheidungen aus diesem Jahr zeigen, wie unterschiedlich das ausfallen kann:
- Maßstab: THC-COOH ab 150 ng/ml
- oder THC ab 15 ng/ml ohne Ausfallerscheinungen
Ab 150 ng/ml THC-COOH liegt bei einer Cannabisfahrt grundsätzlich eine Zusatztatsache vor. Voraussetzung ist eine konsumnahe Blutentnahme. Ergänzend nennt das Gericht 15 ng/ml THC, wenn der Fahrer trotzdem keine nennenswerten Ausfallerscheinungen zeigt.
- THC 47,8 ng/ml
- THC-COOH 176,6 ng/ml
- Cannabisgeruch, gerötete Bindehäute
Sehr hohe Werte und dokumentierte Auffälligkeiten bei der Kontrolle reichten dem Gericht für die MPU-Anordnung.
- THC 11 ng/ml
- THC-COOH 70 ng/ml
- widersprüchlich dokumentierte Ausfallerscheinungen
Der BayVGH orientierte sich an den Kriterien der Fachgesellschaften DGVP und DGVM: mindestens 15 ng/ml THC ohne Ausfallerscheinungen oder mindestens 8 ng/ml THC zusammen mit mindestens 150 ng/ml THC-COOH. Beides lag hier nicht vor. Außerdem müssen Zusatztatsachen in der Anordnung konkret und widerspruchsfrei begründet sein.
Diese Werte sind keine gesetzlichen MPU-Grenzwerte. Sie stammen aus Gerichtsentscheidungen und fachlichen Kriterien und dürfen nicht mit der 3,5-ng/ml-Grenze verwechselt werden.
Für Betroffene heißt das: Ein einzelner Laborwert sagt wenig. Ebenso wichtig sind der Zeitpunkt der Blutentnahme, frühere Auffälligkeiten, die eigenen Angaben zum Konsum und das, was bei der Kontrolle dokumentiert wurde. Umgekehrt sollte sich niemand allein wegen eines vergleichsweise niedrigen THC-Werts in Sicherheit wiegen.
Cannabis-MPU: Ist Abstinenz immer nötig?
Nein. Seit der Teillegalisierung schließen sich Cannabiskonsum und Fahreignung nicht mehr grundsätzlich aus. Entscheidend ist, ob jemand Konsum und Fahren zuverlässig trennen kann. Die aktuellen Beurteilungskriterien tragen dem Rechnung: In geeigneten Fällen kann eine Cannabis-MPU auch ohne Abstinenznachweis positiv ausfallen.
Das heißt nicht, dass Weiterkonsum immer akzeptiert wird. Bei sehr hohen Werten oder einer ausgeprägten Drogenproblematik gelten strengere Anforderungen. Je nach Einordnung können 0, 6, 12 oder 15 Monate Abstinenz erforderlich sein. Einen Überblick über die verschiedenen Fragestellungen gibt unsere Seite zur Drogen-MPU.
Ist ein Nachweis nötig, muss er nach den CTU-Kriterien geführt werden. Wie das funktioniert, lesen Sie unter Abstinenznachweis anmelden.
MPU angeordnet: Was jetzt zu tun ist
Die nächsten Schritte
- Prüfen Sie den genauen Begutachtungsanlass: Stützt die Behörde die Anordnung auf wiederholte Fahrten, auf hohe Werte oder auf andere Zusatztatsachen?
- Sehen Sie sich den vollständigen Laborbefund und Ihre Führerscheinakte an – nicht nur den THC-Wert.
- Nehmen Sie die Frist ernst: Wird ein rechtmäßig angeordnetes Gutachten nicht vorgelegt, darf die Behörde nach § 11 Abs. 8 FeV auf Nichteignung schließen.
- Klären Sie die Abstinenzfrage, bevor Sie ein Kontrollprogramm beginnen.
- Haben Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Anordnung, holen Sie frühzeitig anwaltlichen Rat ein.
Meine Einschätzung: Hier ist der Gesetzgeber gefragt
Beim Alkohol ist klar geregelt, wann eine MPU folgt – etwa ab 1,6 Promille oder nach wiederholten Alkoholfahrten (§ 13 FeV). Weitere Tatsachen müssen dann nicht hinzukommen. Für Cannabis fehlt eine vergleichbare Regel.
Als Verkehrspsychologe halte ich das für unbefriedigend – für Behörden, für Gerichte und vor allem für die Betroffenen. Feste Ausgangswerte in der Fahrerlaubnis-Verordnung würden nicht bedeuten, dass jeder Fall schematisch entschieden wird. Sie würden aber dafür sorgen, dass Betroffene vorher wissen, woran sie sind.
Ob nach einer ersten Cannabisfahrt eine MPU droht, sollte nicht davon abhängen, in welchem Bundesland man kontrolliert wird.
– Gunnar Hoyer
Ausführlicher habe ich das in einem Gastbeitrag auf Legal Tribune Online dargelegt.
Laborwerte und MPU-Anordnung richtig einordnen
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Über den Autor
Dipl.-Psych. Gunnar HoyerPsychologischer Psychotherapeut und Verkehrspsychologe, Geschäftsführer und fachlicher Leiter der MPU-Akademie. Zuvor war er mehrere Jahre als MPU-Gutachter beim TÜV Hessen tätig.
- Psychologischer Psychotherapeut
- Verkehrspsychologe
- Ehem. MPU-Gutachter TÜV Hessen

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