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Die Blutalkoholkonzentration (BAK) ist ein medizinischer Begriff, der die Menge an Alkohol im Blut einer Person angibt. Die BAK wird in der Regel in Promille angegeben und dient als Indikator für den Alkoholkonsum einer Person.

Die BAK wird durch eine Blutuntersuchung ermittelt, bei der eine Probe des Blutes der Person entnommen und auf den Alkoholgehalt untersucht wird. Die BAK hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie der Menge des getrunkenen Alkohols, dem Körpergewicht und dem Geschlecht der Person.

Die BAK spielt eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit der Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) und anderen Verkehrsdelikten, bei denen Alkohol im Spiel ist. In vielen Ländern gibt es gesetzliche Grenzwerte für die zulässige BAK im Straßenverkehr, bei deren Überschreitung mit Konsequenzen wie Führerscheinentzug oder Geldstrafen gerechnet werden muss.

Es ist wichtig zu beachten, dass die BAK allein kein aussagekräftiger Indikator für den Alkoholkonsum einer Person ist und auch andere Faktoren wie die individuelle Alkohol-Verträglichkeit oder der Zeitpunkt des Konsums eine Rolle spielen können. Die Beurteilung des Alkoholkonsums sollte daher immer von einem qualifizierten Arzt oder Gutachter durchgeführt werden, der die BAK zusammen mit anderen Faktoren und Indikatoren betrachtet.

Die Blutalkoholkonzentration (BAK) wird in g/kg (Promille) angegeben. Das StVG legt eine BAK von 0,5 Promille oder mehr als Ordnungswidrigkeit und einen Wert von 1,1 Promille BAK beim Führen eines Kraftfahrzeugs als Straftat fest. Ferner muss jeder, der mit 1,6 Promille oder mehr am Steuer erwischt wird, eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren.

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