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1,8 Promille: Wie lange ist der Führerschein weg?

Die Frage, wie lange der Führerschein bei einem Blutalkoholgehalt von 1,8 Promille entzogen wird, beschäftigt viele Autofahrer. Alkohol am Steuer ist eine ernste Angelegenheit, die neben verlangsamten Reaktionszeiten auch andere Beeinträchtigungen wie Konzentrationsstörungen und Sehprobleme verursachen kann. 

Diese Auswirkungen variieren je nach konsumierter Alkoholmenge, dem körperlichen Zustand des Fahrers und den verzehrten Speisen. In diesem Beitrag schauen wir uns an, welche Faktoren die Länge des Führerscheinentzugs bei 1,8 Promille beeinflussen.

 

Faktoren, die entscheiden, wie lange der Führerschein bei 1,8 Promille weg ist

Die Dauer des Führerscheinentzugs ist nicht pauschal festgelegt, sondern hängt von verschiedenen Faktoren ab.

  1. Blutalkoholkonzentration (bereits ab 0,5 Promille relevant)
  2. Ersttat oder wiederholtes Fehlverhalten
  3. Vorliegen einer Verkehrsgefährdung oder eines Unfalls
  4. Individuelle Umstände und die Beurteilung des Richters
  5. Gestaltung und Verlauf der Alkohol-MPU

Die Kombination aus diesen Faktoren bestimmen am Ende, wie lange bei 1,8 Promille der Führerschein weg ist. Wichtig zu beachten ist, dass ab einem Wert von 1,1 Promille von absoluter Fahruntauglichkeit ausgegangen wird, was eine Straftat darstellt, nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit.

Die Anordnung einer MPU variiert zwischen den Bundesländern. Während in manchen schon ab 1,1 Promille eine MPU erforderlich ist, tritt diese in anderen erst ab 1,6 Promille in Kraft. Unabhängig davon wird der Führerschein für eine bestimmte Zeit entzogen. 

Ein zentraler Aspekt für die MPU-Entscheidung ist auch, ob der Fahrer bei einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille oder höher Ausfallerscheinungen zeigt. Fehlen diese, deutet dies auf regelmäßigen Alkoholkonsum hin, wodurch eine MPU nahezu unvermeidlich wird. Kommen wir aber zurück auf die reine Dauer des Führerscheinentzugs bei 1,8 Promille:

 

Faktor 1: Die Höhe der Alkoholkonzentration

Die Höhe der Alkoholkonzentration im Blut hat erheblichen Einfluss auf die Länge des Führerscheinentzugs. Bei 1,8 Promille müssen Sie insgesamt mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  1. Behandlung als Straftat und nicht mehr als Ordnungswidrigkeit
  2. Verhängung einer Geld- oder gar Freiheitsstrafe
  3. 3 Punkte in Flensburg
  4. Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU)
  5. Fahrverbot (nach Einschätzung des Richters oft 6 oder 12 Monate)

In ganz besonders schweren Fällen kann ein Fahrverbot gar bis zu 5 Jahren oder sogar lebenslänglich ausgesprochen werden!

 

Faktor 2: Ersttat oder wiederholtes Fehlverhalten

Im Falle eines Aufgreifens mit 1,8 Promille wird der Richter sich auch anschauen, ob es sich um eine Ersttat oder einen Wiederholungsfall handelt. Wenn keine weiteren Aspekte zu berücksichtigen sind und ein Richter bei einer Ersttat nur 6 Monate Fahrverbot verhängen würde, kann dies im Wiederholungsfall 12 Monate, 18 Monate oder auch mehr sein. 

 

Faktor 3: Vorliegen einer Verkehrsgefährdung oder eines Unfalls

Dieser Faktor hat ganz besonderen Einfluss auf den gesamten Ausgang des Verfahrens. Hat der Fahrer unter dem Einfluss von 1,8 Promille Alkohol einen Unfall verursacht oder den Verkehr in anderer Weise besonders gefährdet, wird das Strafmaß grundsätzlich höher ausfallen. Man muss hierbei mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  1. Erhöhung des Bußgeldes
  2. Verlängerung des Fahrverbotes
  3. Einleitung eines Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft

 

Faktor 4: Individuelle Umstände und die Beurteilung des Richters

Gerade bei Fällen mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,1 Promille hat der Richter einen großen gesetzlichen Spielraum und kann sein Urteil nach vielen individuellen Kriterien fällen. Wie bereits erwähnt, hat der Richter in besonders schweren Fällen gar die Möglichkeit, ein lebenslanges Fahrverbot auszusprechen. 

Dies macht eine pauschale Aussage darüber, die lange der Führerschein bei 1,8 Promille weg ist, praktisch unmöglich. Zu viele Faktoren spielen hierbei eine Rolle. Ein Richter wird alle genannten Faktoren (1 bis 4) in seiner Beurteilung des Falls berücksichtigen. Schauen wir uns 2 hypothetische Beispiele an:

 

Fall 1: Ersttäter ohne Verkehrsgefährdung

Faktoren: Ersttat, keine Verkehrsgefährdung oder Unfall, gute körperliche Verfassung.

Mögliches Urteil: 6 Monate Fahrverbot, Geldstrafe, Anordnung einer MPU. Wobei die MPU in der Regel nicht vom Gericht angeordnet wird, sondern von der Führerscheinbehörde. Der Richter könnte hier aufgrund der Ersttat und des Fehlens einer Verkehrsgefährdung ein milderes Urteil fällen.

 

Fall 2: Wiederholungstäter mit Verkehrsgefährdung

Faktoren: Wiederholtes Fehlverhalten, Verkehrsgefährdung, schlechter körperlicher Zustand.

Mögliches Urteil: 18 Monate Fahrverbot, hohe Geldstrafe, Einleitung eines Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft, verpflichtende MPU. Aufgrund der Wiederholungstat und der Verkehrsgefährdung könnte der Richter in diesem Fall ein strengeres Urteil aussprechen.

 

Echter Fall: Amtsgericht München, Urteil vom 09.01.2020 (941 Cs 414 Js 196533/19)

Ein 30-jähriger Sachverständiger wurde wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 55 Euro verurteilt. Zusätzlich wurde ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt, die Fahrerlaubnis entzogen, und die Verwaltungsbehörde angewiesen, ihm vor Ablauf von sieben Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. 

 

Das vorstehende Urteil des Amtsgerichts München bezieht sich auf einen Fall mit einem E-Scooter. Daher hier noch einmal der Hinweis, dass auch Alkoholfahrten mit dem E-Scooter oder gar dem Fahrrad ab 1,6 Promille zu einem Entzug des Führerscheins und der Anordnung einer MPU führen können. 

Faktor 5: Gestaltung und Verlauf der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU)

Will man wissen, wie lange der Führerschein bei 1,8 Promille weg ist, muss man sich zudem den Ablauf und den Ausgang der MPU genauer anschauen. Hier liegt wie so häufig nämlich die Tücke im Details. Konstruieren wir zur Verdeutlichung zwei verschiedene, sehr häufig vorkommende, Fälle

Fall 1

Im März 2022 wird in einem Urteil ein Fahrverbot von 12 Monaten festgelegt, da ein Mann mit 1,8 Promille aufgegriffen wurde. Zudem ist für eine positive MPU ein Abstinenznachweis von 12 Monaten erforderlich. Der Betroffene kümmert sich jedoch nach dem Gerichtsurteil weiter um nichts, weil im Urteil nichts von Abstinenz vermerkt ist. Hier begeht der Betroffene einen verbreiteten MPU-Fehler. Nun möchte er Ende März 2023 zur MPU gehen. Im Rahmen einer MPU-Beratung wird ihm jetzt eröffnet, dass er keinen Abstinenznachweis erbracht hat und daher die MPU zum jetzigen Zeitpunkt und ohne Abstinenznachweise nicht bestehen kann. Dies bedeutet, dass er erst zu diesem Zeitpunkt mit den regelmäßigen Proben beginnen kann, was sich am Ende damit auf 2 Jahre ohne Führerschein summiert.

 

Übrigens: Eine Verkürzung des Abstinenznachweises ist nicht möglich.

Fall 2

Im Januar 2023 wird ein Mann zu einem Fahrverbot von 6 Monaten verurteilt. Er denkt jedoch, die MPU auch ohne professionelle Vorbereitung bestehen zu können und fällt im August 2023 prompt durch. Er hatte eine vollkommen falsche Vorstellung der MPU und ihm war nicht klar, wie wichtig es ist, im persönlichen Gespräch mit dem Prüfer glaubhaft zu machen, dass man den Gründen des Alkoholkonsums auf den Grund gegangen ist. Die Glaubhaftmachung einer grundlegenden Verhaltensänderung ist hierbei essenziell. 

 

An diesen beiden Fällen sieht man, dass auch die MPU selbst einen erheblichen Einfluss auf die Frage, wie lange der Führerschein weg ist, wenn man mit 1,8 Promille aufgegriffen wird. Besonders hierbei ist Ihnen die MPU-Akademie ein verlässlicher Partner. Wir bereiten Sie nicht nur optimal auf die MPU vor, sondern machen Sie auch auf organisatorische Fallstricke aufmerksam. Die MPU-Akademie sorgt so dafür, dass die Zeit, bis Sie Ihren Führerschein zurückerhalten, so kurz wie möglich ist. 

 

Fassen wir noch einmal zusammen: Wie lange ist der Führerschein weg, wenn man mit 1,8 Promille aufgegriffen wird?

Die Dauer des Führerscheinentzugs bei einem Blutalkoholgehalt von 1,8 Promille hängt von mehreren Faktoren ab und kann daher nicht pauschal beantwortet werden. Zu den wichtigsten Faktoren zählen:

  1. Höhe der Alkoholkonzentration: Bei 1,8 Promille wird die Tat als Straftat behandelt. Die rechtlichen Konsequenzen können eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) umfassen. Das Fahrverbot kann nach Einschätzung des Richters zwischen 6 oder 12 Monaten liegen, in schweren Fällen sogar bis zu 5 Jahren oder lebenslänglich.
  2. Ersttat oder wiederholtes Fehlverhalten: Bei einer Ersttat könnte ein Richter ein milderes Urteil von etwa 6 Monaten Fahrverbot verhängen, während im Wiederholungsfall das Fahrverbot auf 12 Monate, 18 Monate oder mehr erhöht werden kann.
  3. Vorliegen einer Verkehrsgefährdung oder eines Unfalls: Dies erhöht in der Regel das Strafmaß, einschließlich einer Verlängerung des Fahrverbotes und möglicherweise eines Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft.
  4. Individuelle Umstände und Beurteilung des Richters: Der Richter hat einen großen Spielraum in der Beurteilung, insbesondere bei Blutalkoholkonzentrationen über 1,1 Promille.
  5. Gestaltung und Verlauf der MPU: Der erfolgreiche Abschluss der MPU und das Vorlegen eines Abstinenznachweises sind entscheidend für die Rückgabe des Führerscheins. Versäumnisse in diesem Bereich können die Dauer des Führerscheinentzugs erheblich verlängern.

Aufgrund dieser vielfältigen Faktoren variiert die Dauer des Führerscheinentzugs erheblich und liegt in aller Regel irgendwo zwischen 6 Monaten und 2 Jahren (und mehr). Eines ist jedoch sicher: Mit der richtigen Beratung und Vorbereitung auf eine MPU können Sie den Zeitraum, bis Sie den Führerschein bei 1,8 Promille wiedererlangen, auf das absolute Minimum reduzieren. Sprechen Sie uns an – eine Erstberatung ist bei uns stets kostenlos und unverbindlich.

 

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FAQ

Wie lange wird der Führerschein bei 1,8 Promille entzogen?

Eine pauschale Aussage kann hier leider nicht getroffen werden, da Faktoren wie Schwere des Falls, Ersttat oder Wiederholungstat, eventuelle Gefährdung des Verkehrs und weitere eine Rolle bei der Beurteilung spielen. Zeiten zwischen 6 Monaten und lebenslang sind grundsätzlich möglich. 

 

Kann sich die Dauer des Führerscheinentzugs verlängern, wenn die MPU nicht bestanden wird?

Ja, die Dauer des Führerscheinentzugs kann sich erheblich verlängern, wenn die MPU nicht bestanden wird, da diese zumeist die Voraussetzung für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist. Gleiches gilt im Übrigen auch, wenn ein geforderter Abstinenznachweis nicht vorgelegt werden kann.

Wie kann man sich auf eine MPU bestmöglich vorbereiten?

In den meisten Fällen ist es schwierig, sich selbst auf eine MPU vorzubereiten, da die notwendigen Kenntnisse über den Ablauf fehlen. Nur mit einer gründlichen Vorbereitung wie bei der MPU Akademie und umfangreiche Selbstreflexion steigt die Chance auf eine erfolgreiche MPU Teilnahme deutlich. 

Kann man die Zeit des Führerscheinentzugs bei 1,8 Promille verkürzen?

Eine nachträgliche Verkürzung des Führerscheinentzugs bei 1,8 Promille ist nicht möglich. Jedoch wird bei einer Ersttat und ohne Beeinträchtigung des Verkehrs in aller Regel eine mildere Strafe ausgesprochen und mit viel Glück hat man seinen Führerschein bereits nach 6 oder 12 Monaten zurück.

Bedeutet ein Aufgreifen mit 1,8 Promille immer gleich auch ein Straftatbestand?

Ja, bei 1,8 Promille handelt es sich automatisch um eine Straftat und man muss mit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft rechnen. Wie lange dabei der Führerschein weg ist, hängt von einer Reihe weiterer Faktoren ab.

Häufig gestellte Fragen zum Entzug der Fahrerlaubnis

In Deutschland wird der Führerschein entzogen, wenn ein Fahrer einen Punktestand von 8 oder mehr Punkten im Fahreignungsregister erreicht.

In Deutschland wird ein Fahrverbot nicht direkt aufgrund eines bestimmten Punktestands verhängt. Stattdessen kann ein Fahrverbot als strafrechtliche Maßnahme unabhängig von den Punkten verhängt werden. Aber ab 8 Punkten wird der Führerschein in der Regel immer entzogen.

Bei einem Punktestand von 3 Punkten allein erfolgt in der Regel noch kein Entzug der Fahrerlaubnis.

Bei einem Punktestand von 2 Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg sind direkte Konsequenzen noch nicht vorgesehen.

Die Tilgung von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg erfolgt nach festgelegten Verjährungsfristen, die von der Schwere des Vergehens oder der Straftat abhängen.

Durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar kann 1 Punkt reduziert werden. Diese Option steht Fahrern einmalig alle 5 Jahre offen, die einen Punktestand von 1 bis 5 Punkten haben.

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