MPU wegen E-Scooter-Fahrt unter Alkoholeinfluss
Seitdem E-Scooter in den Großstädten fast an jeder Straßenecke stehen, kommen immer mehr Betrunkene, Angetrunkene und/oder Unwissende auf die Idee, sich einen E-Scooter auszuleihen, um nach dem Barbesuch oder der Party schneller nach Hause zu kommen. Ist ja bequem, einfach App herunterladen, E-Scooter freischalten und ab die Post. Auf den ersten Blick erscheint diese Idee gut. Sie entpuppt sich jedoch dann oft schnell als eine sehr schlechte, teure und gefährliche Idee. Insbesondere in München. Wir führen zwar keine Statistik. Aber gefühlt kommen weit mehr als 50 Prozent der Anrufer aus München, die sich wegen eines E-Scooter-Delikts einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen müssen. Laut der Münchner Polizei wurden 2019 am Oktoberfest 774 Alkoholfahrten festgestellt, davon waren 414 mit einem E-Scooter (vgl. spiegel.de: Warum man Alkohol und E-Scooter niemals kombinieren sollte). 254 Scooternutzern wurde der Führerschein entzogen. Ein E-Scooter ist ein motorisiertes Fahrzeug und wird daher auch vom Gesetzgeber so bewertet.
Welche Promillegrenzen gelten beim E-Scooter und wann droht die MPU?
- Bei Fahranfängern und bei Fahrern bis 21 Jahren gilt auch auf dem E-Scooter ein Alkoholverbot. Es gilt die Null-Promillegrenze für Fahranfänger. Ansonsten droht ein Bußgeld von 250,00 € sowie ein Punkt in Flensburg. Darüber hinaus wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert und es wird ein Aufbauseminar angeordnet.
- Ab 0,5 Promille im Blut oder 0,25 mg/l Atemalkohol liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld von 500,00 € und einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten geahndet wird.
- Ab 0,3 Promille im Blut auf dem E-Scooter liegt bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen, beispielsweise Schlangenlinien fahren, eine relative Fahruntüchtigkeit vor. In einem solchen Fall würde möglicherweise ein Strafverfahren mit erheblichen Konsequenzen drohen. Geldstrafe, 3 Punkte sowie ein Entzug der Fahrerlaubnis (in der Regel 6-9 Monate).
- Ab 1,1 Promille liegt wie beim Auto eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Ein Strafverfahren wird eingeleitet. Es kommt ab 1,1 Promille nicht mehr darauf an, ob Ausfallerscheinungen aufgrund des Alkohols vorliegen oder nicht. Es droht eine nicht unerhebliche Geldstrafe, 3 Punkte in Flensburg sowie ein Entzug der Fahrerlaubnis. In der Regel für 6-9 Monate.
- Ab 1,6 Promille wird in der Regel eine MPU angeordnet .
Kommen Sie sicher nach Hause
Also nach der Party oder der Feier besser laufen, mit dem Taxi oder den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren oder sich abholen lassen. Auto, E-Scooter und Fahrrad sollten stehen bleiben. Am besten Sie planen im Voraus, wie Sie hin und wie Sie wieder nach Hause kommen. Es ist darüber hinaus ratsam, seinen Alkohol zu kontrollieren. Weiterführende Informationen zu einer Alkohol MPU finden Sie hier. Sollten Sie Fragen haben, beantworten wir Ihre Fragen gerne in einem kostenlosen Infogespräch.