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Neuer Bußgeldkatalog - Es wird teuer

Neuer Bußgeldkatalog – Es wird teuer

Mit Wirkung zum 09.11.2021 ist er in Kraft getreten. Der lange diskutierte Bußgeldkatalog, der einige wesentliche Änderungen für alle Verkehrsteilnehmer mit sich bringt. Einfach zu sagen alles wird teurer wird ihm nicht gerecht. Denn das große Ziel, welches der Gesetzgeber mit den Anpassungen verfolgt, ist der Schutz der Fußgänger und Fahrradfahrer im Straßenverkehr. Und dieses Ziel sollte uns allen am Herzen liegen, da wir alle zumindest teilweise als Fußgänger auf deutschen Straßen unterwegs sind.

Dabei wird es insbesondere bei Verstößen gegen die zulässige Geschwindigkeit in Zukunft deutlich teurer. Hier drohen ab sofort empfindliche Bußgelder. Im Schnitt werden die fälligen Bußgelder sowohl innerorts als auch außerhalb geschlossener Ortschaften doppelt so teuer wie bisher. Worauf müssen sich Fahrer zukünftig einstellen?

Eigentlich hätten schon längst neue und strengere Regeln gelten sollen. Allerdings hatte sich ein Formfehler eingeschlichen und dafür gesorgt, dass die verschärften Bußgeldregeln in der Straßenverkehrsordnung im letzten Jahr außer Kraft gesetzt werden mussten. Dies hat man dann dafür genutzt noch einige Anpassungen vorzunehmen.

Zuvor war festgelegt worden, dass man zu schnelles Fahren mit härteren Fahrverboten bestrafen möchte. Nun hat man sich umentschieden und stattdessen die fälligen Bußgelder deutlich erhöht.

Mindestens 20 Euro für zu schnelles Fahren

Wer außerorts mit bis zu 10 km/h zu schnell geblitzt wird, der muss zukünftig 20 Euro als Bußgeld zahlen. Bisher ist man mit der Hälfte davongekommen. Für das gleiche Vergehen erhöht sich das Bußgeld innerorts von bisher 15 Euro auf nun 30 Euro.

Trotz der deutlichen Erhöhung der Bußgelder ist die Regelung hinsichtlich der Punkte und der Fahrverbote unverändert geblieben. Ein Fahrverbot droht erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 31 km/h in geschlossenen Ortschaften und mehr als 41 km/h außerorts. Wer hierbei erwischt wird muss den Führerschein für einen Monat abgeben. Ist man mehr als 51 km/h bzw. 61 km/h zu schnell unterwegs, erhöht sich das Fahrverbot auf 2 Monate. Der innerorts die zulässige Geschwindigkeit um mehr als 61km/h überschreitet oder außerhalb von Orten mehr als 70 km/h zu schnell ist, der muss ein Fahrverbot von 3 Monaten sowie ein Bußgeld von 700 Euro akzeptieren.

Auch Parkvergehen werden strenger bestraft

Als Autofahrer kann man nicht nur beim Fahren ein Vergehen im Straßenverkehr begehen. Gerade beim Parken kommt es immer wieder zu Fehlverhalten, welches zukünftig mit höheren Bußgeldern sanktioniert werden wird.

Bis zu 110 Euro werden fällig, wenn man verbotswidrig auf Gehwegen oder Radwegen parkt. Hier steht der Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer ganz klar im Vordergrund. In gleicher Höhe wird ein Bußgeld fällig, wenn man auf einem Schutzstreifen oder in zweiter Reihe hält. Wird durch das Fehlverhalten ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet, dann wird außerdem ein Punkt in der Flensburger Datei fällig. Teuer wird es auch dann, wenn man eine Feuerwehrzufahrt blockiert oder Rettungsfahrzeuge behindert. Das Bußgeld für diese Vergehen, die im schlimmsten Fall Menschenleben kosten können, kann bis auf 100 Euro ansteigen.

Augen auf bei der Parkplatzwahl

Ein großes Ärgernis waren immer schon Falschparker auf Behindertenparkplätzen. Hier schreiten Polizei und Ordnungsamt in der Regel schnell ein. Für den Falschparker bedeutet das zukünftig ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro. In gleicher Höhe wird man zur Kasse gebeten, wenn man sein Auto fälschlicherweise auf gekennzeichneten Parkflächen für E-Autos oder Carsharing-Fahrzeuge abstellt. Vor dem Hintergrund der Bemühungen um klimafreundlichere Mobilität sind diese Bußgelder gegen rücksichtslose Autofahrer zu begrüßen.

Auch Autoposer werden von den meisten Menschen als rücksichtslose Verkehrsteilnehmer wahrgenommen. Um deren Verhalten sanktionieren zu können, enthält der neue Bußgeldkatalog eine Strafe in Höhe von bis zu 100 Euro. Diese wird verhängt, wenn durch den Fahrstil eine unverhältnismäßige Belastung der Umwelt durch Lärm oder Abgase erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn unnötigerweise auf- und abgefahren wird, um sich und das eigene Fahrzeug darzustellen.

Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer geht vor

Bisher wurde man nur bestraft, wenn man die Rettungsgasse in einem Stau nicht vorschriftsmäßig gebildet hat. Seit dem 09.11.2021 wird auch das illegale Nutzen der Rettungsgasse bestraft und zwar ebenfalls mit einem Bußgeld in Höhe von 200 bis 320 Euro.

Weil immer wieder LKW für schwere Unfälle mit Fußgängern und Fahrradfahrer sorgen, ist für LKW-Fahrer innerorts beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. Wer sich nicht daran hält wird ab sofort mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro belegt. Es erfolgt außerdem die Vergabe eines Punktes in Flensburg.

 

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