fbpx

Ab wie vielen Punkten ist der Führerschein weg? Die MPU-Akademie klärt auf

Wenn Sie in Flensburg 8 Punkte gesammelt haben, ist im Regelfall der Führerschein weg. Wir zeigen Ihnen, welche Verkehrsordnungswidrigkeiten und -Straftaten zu Punkten führen, wann die Punkte verjähren und wie Sie mit einem freiwilligen Fahreignungsseminar zusätzlich Ihren Punktestand verbessern können. Diese und weitere Informationen zum Thema Fahrverbot und Führerscheinverlust im folgenden Beitrag. 

Punkte in Flensburg: ein Überblick

Sobald eine festgelegte Anzahl von Punkten erreicht ist, können kostenpflichtige Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Führerschein drohen. Dabei existieren drei verschiedene Stufen: Ermahnung, Verwarnung und Entzug.

 

  • Ermahnung: Die Ermahnung erfolgt in der Regel bei einem Stand von 4 bis 5 Punkten und hat zum Ziel, den Fahrer auf sein Fehlverhalten hinzuweisen. Es handelt sich dabei um eine Warnung, die auf eine mögliche Verschlechterung der Situation aufmerksam macht.


  • Verwarnung: Bei weiteren Verstößen kann nach 6 bis 7 Punkten eine Verwarnung erfolgen. Hierbei wird der Betroffene nicht nur auf sein Fehlverhalten hingewiesen, sondern es werden auch konkrete Konsequenzen aufgezeigt. Dies können beispielsweise zusätzliche Schulungen oder Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrverhaltens sein.


  • Entzug: Werden 8 Punkte oder mehr erreicht, besteht als letzte Konsequenz die Entziehung der Fahrerlaubnis. Dieser drastische Schritt wird ergriffen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und erfordert in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), um die Fahreignung des Betroffenen wiederherzustellen.

 

Maßnahme Punkte
Ermahnung
4 bis 5
Verwarnung
6 bis 7
Entziehung
Ab 8

Welche Vergehen werden mit wie vielen Punkten geahndet?

In Deutschland werden Verkehrsverstöße mit Punkten im Fahreignungsregister (FAER) bestraft. Die Anzahl der Punkte richtet sich hierbei nach der Schwere des Vergehens. Geringe Verkehrsdelikte werden in der Regel mit nur einem Punkt geahndet, während Straftaten gleich mehrere Punkte nach sich ziehen.

 

Hinweis: Neben den Punkten in Flensburg können weitere Folgen auf die Beschuldigten zukommen. Beispielsweise kann eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 bis 0,49 Promille mit Ausfallerscheinungen neben 3 Punkten in Flensburg auch zu einem Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Sperre von mindestens sechs Monaten führen. Des Weiteren droht den Beschuldigten laut § 316 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

 

Die folgende Übersicht fasst die Punktevergabe in Flensburg für unterschiedliche Vergehen zusammen.

Vergehen Punkte
  • Geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung (ab 21 km/h innerorts und außerorts)
  • Überfahren einer roten Ampel (maximal eine Sekunde rot)
  • Zu geringer Sicherheitsabstand (+ weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes Abstand)
  • Nutzung des Handys ohne Freisprecheinrichtung

1

  • Überschreitung von mehr als 31 km/h innerorts oder 41 km/h außerorts
  • Alkohol am Steuer (ab 0,5 Promille)
  • Drogen am Steuer
2
  • Blutalkohol von 0,3 bis 0,49 Promille mit Ausfallerscheinungen oder (beinahe) Unfall
  • Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis
3

Wie lassen sich die Punkte in Flensburg abfragen?

Jeder hat Anspruch auf eine kostenlose Auskunft aus dem Fahreignungsregister. Die Abfrage des Punktestands in Flensburg ist auf verschiedene Arten möglich.

Die einfachste Möglichkeit ist die Abfrage über das Internet. Dafür können Sie das offizielle Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) nutzen. Hierzu benötigen Sie eine elektronische Signatur oder einen neuen Personalausweis mit Online-Funktion (Ausstellung nach dem 1.11.2010). 

Sie können auch schriftlich beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Auskunft über Ihren Punktestand in Flensburg anfordern. Hierfür müssen Sie ein entsprechendes Formular ausfüllen und postalisch einsenden. Das Formular ist auf der Webseite des KBA verfügbar.

Eine telefonische Anfrage zur Auskunft des Punktestands ist nicht möglich. Um Ihre Identität zu bestätigen, ist entweder eine amtlich beglaubigte Unterschrift (gegen Gebühr) oder die Vorlage gut lesbarer Kopien von Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises oder Passes erforderlich.

Führerschein weg? Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug

Sowohl das Fahrverbot als auch der Führerscheinentzug sind Sanktionen im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen, die jedoch unterschiedliche Auswirkungen und Bedingungen haben.

Ein Fahrverbot ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme, bei der dem Fahrer für einen bestimmten Zeitraum die Nutzung seines Fahrzeugs untersagt wird. Es wird in der Regel bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen wie erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Alkohol am Steuer von einer Behörde (Bußgeldstelle, Polizei, Straßenverkehrsamt, etc.) verhängt. Das Fahrverbot kann zwischen einem und drei Monaten dauern, je nach Schwere des Verstoßes und den Umständen.

Der Führerscheinentzug ist hingegen eine dauerhafte Maßnahme, bei der die Fahrerlaubnis des Betroffenen entzogen wird. Dies geschieht, wenn Betroffene 8 oder mehr Punkte im Fahreignungsregister (FAER) erreichen. Der Wiedererhalt des Führerscheins ist mit Auflagen verbunden, wie zum Beispiel der Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung. Außerdem verhängt die zuständige Stelle eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten.

Die genauen Anforderungen der MPU hängen vom jeweiligen Vergehen ab und können sich in einer Alkohol-MPU, Drogen-MPU, Straftaten-MPU oder Punkte-MPU äußern. Zum Bestehen der Prüfung wird eine MPU-Beratung dringend empfohlen. 


Können Punkte in Flensburg verjähren?

Punkte in Flensburg können verjähren. Jeder Eintrag wird automatisch nach Ablauf der festgelegten Frist getilgt und somit aus dem Punktekonto in Flensburg entfernt. Die Verjährungsfristen richten sich hierbei nach der Schwere des Verstoßes, sodass beispielsweise Vergehen mit einem Punkt schneller verjähren als Straftaten mit 3 Punkten. 

Im Folgenden eine Übersicht der Tilgungsfristen für unterschiedliche Verstöße:

Tilgungsfrist Verstöße
2,5 Jahre
Ordnungswidrigkeiten - 1 Punkt
5 Jahre
Ordnungswidrigkeiten - 2 Punkte
5 Jahre
Straftaten - 2 Punkte
10 Jahre
Straftaten - 3 Punkte

Lassen sich Punkte abbauen?

 

 

Es ist möglich, Punkte in Flensburg durch bestimmte Maßnahmen abzubauen. Jedoch kann nur ein Punkt innerhalb von 5 Jahren aktiv abgebaut werden. Dies ist möglich, wenn Betroffene freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. 

 

Hierzu gelten jedoch folgende Bedingungen:

  • Punktestand: 1-5
  • Max. alle 5 Jahre
  • Abbau von 1 Punkt

     

Mit der MPU-Akademie zum Führerschein

 

 

Zum Führerschein mit einer Erfolgsquote von über 98 %. Unsere Experten beseitigen alle bürokratischen Hürden und unterstützen Sie auf dem Weg zur erfolgreichen MPU, von der Anmeldung bis hin zur individuellen Vorbereitung mit erfahrenen Verkehrspsychologen. Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose MPU-Erstberatung, um alle weiteren Schritte zu besprechen.  

Häufig gestellte Fragen zum Entzug der Fahrerlaubnis

In Deutschland wird der Führerschein entzogen, wenn ein Fahrer einen Punktestand von 8 oder mehr Punkten im Fahreignungsregister erreicht.

In Deutschland wird ein Fahrverbot nicht direkt aufgrund eines bestimmten Punktestands verhängt. Stattdessen kann ein Fahrverbot als strafrechtliche Maßnahme unabhängig von den Punkten verhängt werden. Aber ab 8 Punkten wird der Führerschein in der Regel immer entzogen.

Bei einem Punktestand von 3 Punkten allein erfolgt in der Regel noch kein Entzug der Fahrerlaubnis.

Bei einem Punktestand von 2 Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg sind direkte Konsequenzen noch nicht vorgesehen.

Die Tilgung von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg erfolgt nach festgelegten Verjährungsfristen, die von der Schwere des Vergehens oder der Straftat abhängen.

Durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar kann 1 Punkt reduziert werden. Diese Option steht Fahrern einmalig alle 5 Jahre offen, die einen Punktestand von 1 bis 5 Punkten haben.

Kostenlose MPU-Erstberatung