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EU-Führerschein

EU-Führerschein: Kann die MPU umgangen werden? 

Betroffene, die in Deutschland ihren Führerschein verloren haben, könnten auf die Idee kommen, im EU-Ausland einen neuen EU-Führerschein zu beantragen, um hierdurch der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) zu entgehen. Wir zeigen unseren Lesern sowohl rechtliche als auch persönliche Gründe auf, die gegen einen sogenannten „EU-Führerschein ohne MPU“ sprechen.

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EU-Führerschein im Ausland: rechtliche Rahmenbedingungen

Im Internet kursieren einige Gerüchte, die andeuten, dass sich MPU-Kandidaten mit einem EU-Führerschein im Ausland der Untersuchung entziehen und vereinfacht gesprochen die Führerscheine umtauschen können. Warum es nicht so einfach ist, wird im Folgenden besprochen.

Gesetzesgrundlagen zum EU-Führerschein im Überblick

Während Begriffe wie „Führerscheintourismus“ vor zwei Jahrzehnten noch üblich waren, hat sich die Rechtslage inzwischen drastisch geändert. Im Folgenden ein Überblick über die rechtliche Entwicklung der letzten Jahre.

  • 2004: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) fällt am 29.04.2004 ein entscheidendes Urteil. Seitdem sind deutsche Behörden dazu verpflichtet, einen in einem anderen EU-Mitgliedstaat erworbenen Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist (z. B. durch ein Fahrverbot) anzuerkennen (Aktenzeichen C-476/01). Dieses Urteil hat in seiner Anfangsphase den Führerscheintourismus in Europa vorangetrieben, da sich deutsche Autofahrer einen EU-Führerschein ohne MPU sichern konnten und dieser außerhalb der Sperrfrist in Deutschland Gültigkeit hatte.
  • 2008: Das Gesetz wurde überarbeitet, was den Behörden mehr Rechte einräumte, um den Führerschein einzuziehen. Eines der bedeutendsten Änderungen ist die Wohnsitzregelung, die besagt, dass EU-Führerscheinhalter mindestens 185 Tage einen Wohnsitz im jeweiligen EU-Ausland haben müssen. Seit 2008 dürfen deutsche Behörden den Führerschein einziehen, wenn nachgewiesen wurde, dass sich ein Führerscheinbesitzer nicht mindestens 185 Tage im Jahr im Ausstellerland aufhielt. 
  • 2009: Das Gesetz zum Erwerb eines EU-Führerscheins wird weiter verschärft. Ab dem 19.01.2009 werden EU-Führerscheine nicht mehr im Ausland ausgestellt, wenn der Bewerber in einem anderen Mitgliedstaat bereits eine eingeschränkte oder entzogene Fahrerlaubnis hat. Sollte aus unterschiedlichen Gründen dennoch eine Ausstellung erfolgen, kann der EU-Führerschein vom Land entzogen werden, in dem die eingeschränkte oder entzogene Fahrerlaubnis ausgestellt wurde.

Dementsprechend ist es nach 2009 nicht mehr möglich, mit einem EU-Führerschein am deutschen Straßenverkehr teilzunehmen, wenn Probleme mit der Fahrerlaubnis bestehen. Eine Zuwiderhandlung ist illegal und kann mit empfindlichen Geld- und Freiheitsstrafen belegt werden.  

EU-Führerschein gilt nicht bei einer Sperrfrist in Deutschland

Wie sieht die Rechtslage für Personen aus, die in Deutschland wohnen, aber einen EU-Führerschein aus einem anderen Land besitzen? Hierbei ist entscheidend, ob die betreffende Person in Deutschland einer Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis unterliegt oder nicht. Eine Sperrfrist bezieht sich auf die Zeit, während der eine Person nach dem Entzug der Fahrerlaubnis keinen neuen Führerschein beantragen oder fahren darf. Die Sperrfrist beträgt mindestens 6 Monate und kann bis zu 5 Jahre dauern.

Eine Sperrfrist kann aufgrund verschiedener Gründe wie Alkohol- oder Drogenmissbrauch (Alkohol MPU und Drogen MPU), Straftaten (Straftaten MPU) oder Verkehrsdelikte (Punkte MPU) auferlegt werden. Während der Sperrfrist ist es der Person untersagt, ein Fahrzeug zu führen oder eine neue Fahrerlaubnis zu erlangen.

Dementsprechend wird ein EU-Führerschein von den deutschen Behörden nicht anerkannt, wenn jemand während einer laufenden Sperrfrist in einem anderen EU-Land einen Führerschein erwirbt.

Das Ende des Führerscheintourismus in der EU

Die heutigen Gesetze lassen wenig Spielraum, um die MPU mit einem EU-Führerschein aus dem Ausland zu umgehen. Das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis wird nicht als Bagatelldelikt betrachtet, sondern kann ernsthafte Folgen haben: Neben den erheblichen finanziellen Belastungen kann diese Handlung sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr führen.

Solche Strafen sind nicht nur eine Warnung, sondern auch eine klare Botschaft der Behörden. Es ist wichtig, die rechtlichen Bestimmungen einzuhalten und die richtigen Schritte zu unternehmen, um eine gültige Fahrerlaubnis zu erlangen, anstatt riskante und rechtswidrige Alternativen zu wählen.

EU-Führerschein ohne MPU: ein verpasster Lern- und Entwicklungsprozess

Angenommen, es gäbe rechtliche Möglichkeiten, die MPU durch den Erwerb eines EU-Führerscheins zu umgehen – wir würden dennoch hiervon abraten. Eine MPU ist keine Schikane, sondern wird angeordnet, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen.

Dies kann aufgrund verschiedener Gründe geschehen, wie beispielsweise bei schweren Verkehrsverstößen, Alkohol- oder Drogenmissbrauch im Straßenverkehr, auffälligem Fahrverhalten oder aufgrund medizinischer Bedenken bezüglich der Fahrtüchtigkeit. Ein neuer Führerschein ohne MPU würde diesen Lernprozess verhindern, sodass die Person weiterhin eine Gefahr für sich und andere im Straßenverkehr darstellt.

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass viele von der verkehrspsychologischen Vorbereitung und der Begutachtung profitiert haben. Die positiven Bewertungen und Erfahrungen, die Teilnehmer beispielsweise auf Plattformen wie ProvenExpert teilen, unterstreichen den Mehrwert, den eine seriöse MPU-Vorbereitung bietet.

Die Unterstützung von Verkehrspsychologen während der MPU-Beratung ermöglicht es den Teilnehmern, ihre Einstellungen und Verhaltensweisen zu hinterfragen und zu verbessern. Die erlangten Einsichten helfen nicht nur dabei, die Fahrerlaubnis zurückzuerlangen, sondern wirken sich auch auf das alltägliche Verhalten im Verkehr aus. Viele ehemalige Teilnehmer berichten, dass sie durch diesen Prozess nicht nur verantwortungsvollere Fahrer geworden sind, sondern auch in ihrem persönlichen Leben von den gewonnenen Erkenntnissen profitiert haben.

Fazit: Persönlich profitieren mit maßgeschneiderter MPU-Vorbereitung

Die psychologische Aufarbeitung im Rahmen der MPU bietet eine Chance für persönliches Wachstum und die Entwicklung eines verantwortungsbewussten Verhaltens im Straßenverkehr. Wer den Führerschein im Ausland umtauschen möchte, um die MPU zu umgehen, verliert diese Gelegenheit, um nicht nur als Fahrer, sondern auch als Person zu wachsen.

Unsere kostenlose MPU-Erstberatung ist der erste Schritt, um Ihren Führerschein auf legalem und nachhaltigem Wege wiederzuerlangen.

Häufig gestellte Fragen zum EU-Führerschein

Nach neuester Rechtslage ist es in Deutschland nicht mehr möglich, die MPU durch den Besitz eines EU-Führerscheins zu umgehen.

Ja, ein EU-Führerschein kann in Deutschland entzogen werden, wenn die Person die Voraussetzungen für den Führerscheinentzug erfüllt, beispielsweise wenn eine Sperrfrist besteht.

In Deutschland ist es nicht möglich, einen Führerschein ohne die Durchführung einer MPU zu erlangen, wenn diese angeordnet wurde.

Wenn die Behörden eine MPU angeordnet haben, gibt es keine direkten Möglichkeiten, um diese zu umgehen. Allerdings können Sie sich auf die MPU vorbereiten, indem Sie mögliche Ursachen für die Zweifel an Ihrer Fahreignung angehen.

Um Ihren Führerschein zurückzuerhalten, müssen Sie die Voraussetzungen erfüllen, die von den Behörden festgelegt wurden. Das bedeutet, dass Sie die Gründe für den Entzug angehen müssen, sei es durch Veränderungen im Verhalten im Straßenverkehr, den Umgang mit Alkohol oder Drogen oder anderen Anforderungen, die zur MPU geführt haben.

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