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Die Atemalkoholkonzentration (AAK) ist ein medizinischer Begriff, der die Menge an Alkohol im Atem einer Person angibt. Die AAK wird in der Regel in Milligramm pro Liter Atemluft angegeben und dient als Indikator für den Alkoholkonsum einer Person.

Die AAK kann durch eine Atemalkoholmessung ermittelt werden, bei der die Person in ein Gerät pustet, das den Alkoholgehalt (Ethanol) im Atem misst. Die AAK hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie der Menge des getrunkenen Alkohols, dem Körpergewicht und dem Geschlecht der Person.

Die AAK spielt eine wichtige Rolle im Kontext der Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) und anderen Verkehrsdelikten, bei denen Alkohol im Spiel ist. In vielen Ländern gibt es gesetzliche Grenzwerte für die zulässige AAK im Straßenverkehr, bei deren Überschreitung mit Konsequenzen wie Führerscheinentzug oder Geldstrafen gerechnet werden muss.

Es ist wichtig zu beachten, dass die AAK allein kein aussagekräftiger Indikator für den Alkoholkonsum einer Person ist und auch andere Faktoren wie die individuelle Alkohol-Verträglichkeit oder der Zeitpunkt des Konsums eine Rolle spielen können. Die Beurteilung des Alkoholkonsums sollte daher immer von einem qualifizierten Arzt oder Gutachter durchgeführt werden, der die AAK zusammen mit anderen Faktoren und Indikatoren betrachtet.

Die Straßenverkehrsordnung definiert, eine AAK von 0,25 Milligramm pro Liter Atemluft als Ordnungswidrigkeit ebenso wie 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration (siehe BAK). Die angegebenen Werte entsprechen sich also ungefähr gegenseitig. Nach § 24a StVG reicht die Feststellung der AAK mit einem dafür zertifizierten Gerät aus, eine Messung der BAK ist also nicht notwendig.

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