Vorsicht: Restalkohol nicht unterschätzen!
Hohe Promillewerte vom Vorabend sind am Morgen danach noch lange nicht abgebaut. Das Reaktionsvermögen eines Fahrers wird von Übermüdung und Kater zusätzlich negativ beeinflusst. Die Auswirkungen von Alkohol auf unser Verhalten, unsere Wahrnehmung und unser Reaktionsvermögen haben wir für Sie an anderer Stelle ausführlich zusammengefasst. Wer sich mit Restalkohol ans Steuer setzt, stellt ein Risiko für andere Verkehrsteilnehmer und sich selber dar und riskiert einen Führerscheinverlust. Darüber hinaus wird eine Anordnung zu einer MPU riskiert. Im Straßenverkehrsrecht gelten die Promillegrenzen grundsätzlich immer gleich, egal ob es sich um Restalkohol oder Alkohol handelt, der gerade in der Kneipe getrunken wurde. Die Gefahr und die möglichen Sanktionen ändern sich nicht.
Alkoholabbau kann nicht beschleunigt werden
Je nach Konstitution, Größe und Gewicht vertragen Menschen Alkohol völlig unterschiedlich. Wundermittel oder Promille-Abbau-Beschleuniger existieren nicht. Ausreichender Schlaf, eine kalte Dusche, ein reichliches Frühstück, Kaffee oder Aspirin helfen ebenfalls nicht dabei, Alkohol schneller abzubauen. Der Körper benötigt Zeit, um Alkohol abzubauen. Die durchschnittliche Abbauzeit beträgt ungefähr 0,1 Promille pro Stunde (bei einem 80 kg Mann).
Berechnung des Restalkohols bei einem Mann
Trinkt ein Mann, der etwa 80 Kilogramm wiegt, im Zeitraum von 20:00 Uhr bis 01:00 Uhr einen halben Liter Bier und einen Schnaps pro Stunde, so hat er zum Schluss einen durchschnittlichen Blutalkoholwert von rund 1,55 Promille. Um 08:00 Uhr morgens hätte der Mann immer noch 0,8 bis 1,0 Promille Restalkohol im Blut. Würde er mit diesem Promillewert auffällig werden, bekäme er mindestens einen Monat Fahrverbot, zwei Punkte im Flensburg sowie ein Bußgeld von 500 Euro. Würde der Mann in diesem Zustand einen Unfall bauen, müsste er die Konsequenzen einer höheren Strafe, eines Führerscheinentzugs sowie einer MPU wegen Alkohol tragen. Mit einem niedrigeren Promillewert von unter 0,3 Promille im Blut könnte der Mann erst gegen 14:00 Uhr rechnen. Wenn ab einem Promillewert von 0,3 Fahrfehler passieren oder sogar ein Unfall verursacht wird, kann rechtlich von einer relativen Fahruntüchtigkeit ausgegangen werden.
Berechnung des Restalkohols bei einer Frau
Die Alkoholverträglichkeit bei Frauen ist “schlechter” und der Alkoholabbau dauert länger als bei Männern. Trinkt eine Frau, die etwa 55 Kilogramm wiegt, in der Zeit von 20:00 Uhr bis 01:00 Uhr drei Bier zu je 0,5 l sowie zwei Schnäpse, so wird ihr Alkoholblutwert am Ende durchschnittlich 1,7 Promille betragen. Am nächsten Morgen gegen 07:00 Uhr wären noch zwischen 1,1 – 1,2 Promille Restalkohol im Blut. Erst gegen 16:00 Uhr würde sie einen Promillewert von 0,3 haben, so dass sie in der Lage wäre, sich ans Steuer zu setzen.
Orientierungswerte
Solche Beispielrechnungen bieten nur Orientierungswerte, welche nicht bei jeder Person zutreffen, denn der Körper eines Menschen ist keine Maschine. Der Alkoholkonsum wirkt bei jeder Person unterschiedlich und hängt von vielen Faktoren ab, wie z.B. Konsum beim leeren Magen, Körpergröße, Alter, Geschlecht sowie Häufigkeit des Alkoholkonsums.
Null-Promille-Regel bleibt unberührt
Die Null-Promille-Grenze gilt nach wie vor für Fahranfänger in der Probezeit und Personen vor Vollendung des 21. Lebensjahres.