Der Begriff Eignungsbedenken bezieht sich auf Zweifel an der Eignung einer Person, eine bestimmte Tätigkeit auszuüben. Im Falle der MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) können Eignungsbedenken aufgrund von Faktoren wie einer Alkoholvorgeschichte oder Drogendelikten, Verkehrsdelikten oder anderen Straftaten bestehen.
Im Zusammenhang mit der MPU werden Eignungsbedenken von der zuständigen Behörde geäußert, wenn Zweifel an der Fahreignung einer Person bestehen. In diesem Fall kann eine MPU angeordnet werden, um die Eignung zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis zu überprüfen.