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MPU Fahrerflucht

MPU bei Fahrerflucht

Ist bei Fahrerflucht immer eine MPU fällig?

Eine MPU, also eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung, wird in Fällen von Alkohol am Steuer, Fahren unter Drogeneinfluss oder auch bei zu vielen Punkten in Flensburg in den meisten Fällen angeordnet. Aber wie ist das bei Fahrerflucht? Muss eine MPU wegen Fahrerflucht gemacht werden? Diesen und ähnlichen Fragen werden wir im nachfolgenden Beitrag genauer nachgehen.

Was ist eigentlich Fahrerflucht?

142 Strafgesetzbuch (StGB) beschreibt das “Unerlaubte Entfernen vom Unfallort”. Entfernt man sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort, ohne seine Identität anzugeben oder eine angemessene Zeit zu warten, dass jemand die Identität feststellen kann, drohen Geldstrafen, der Verlust der Fahrerlaubnis und sogar Freiheitsentzug bis zu 3 Jahren. Bei Fahrerflucht folgt meistens eine Straftaten MPU

Holt man die Feststellung der Identität unverzüglich nach, indem man zu einer nahegelegenen Polizeidienststelle geht und den Unfall meldet, handelt es sich nicht um Fahrerflucht. Bei minderem Schaden kann das Gericht von einer Bestrafung ganz absehen, wenn die Meldung innerhalb von 24 Stunden geschieht. 

 

Bei Schäden über rund 1.200 EUR kann das Gericht zudem die Fahrerlaubnis entziehen und eine Sperre für die Neuerteilung von einem halben bis zu fünf Jahren verhängen (§ 69 a StGB). Wird ein Fahrverbot verhängt, kommen 2 Punkte in Flensburg hinzu, wird die Fahrerlaubnis gar entzogen, fallen 3 Punkte an. 

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Wie unterscheidet sich ein Fahrverbot von dem Entzug der Fahrerlaubnis?

Ein Fahrverbot wird für ein bis sechs Monate ausgesprochen. Nach Ablauf der Frist erhält der Betroffene den Führerschein ohne weitere Voraussetzungen automatisch zurück.

 

Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis handelt es sich um einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten bis zu fünf Jahren. In dieser Zeit ist das Führen eines Kraftfahrzeugs untersagt. Um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen, muss ein entsprechender Antrag gestellt und möglicherweise eine MPU gemacht werden. 

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Was ist eigentlich ein Unfall?

Auch vermeintliche Bagatelle-Fremdschäden von 30 EUR werden als Verkehrsunfall gewertet. Auch wenn es sich um einen offensichtlichen Kleinstschaden handelt, vorausgesetzt er wird überhaupt von Ihnen bemerkt, zwingt Sie dazu, am Unfallort zu bleiben und Ihre Identität anzugeben. Unfallbeteiligter sind Sie bereits, wenn Sie als Halter eines Fahrzeugs nur auf dem Beifahrersitz gesessen haben. 

Wie lange müssen Sie am Unfallort warten?

Sie müssen im Grunde so lange am Unfallort verweilen, bis die Aufnahme Ihrer Angaben möglich ist. Sie müssen dort aber auch zur Verfügung stehen und sich zu erkennen geben. Eine reine physische Anwesenheit, ohne Ihre Beteiligung am Unfall zu Protokoll zu geben, reicht nicht aus. 

 

Leider hat der Gesetzgeber keine genauen Angaben darüber gemacht, wie lange man warten muss. Auf dem Parkplatz eines Supermarktes sollte man beispielsweise mindestens eine Stunde warten. Ist es dann immer noch nicht möglich, den Beschädigten zu informieren, ist die nächste Polizeidienststelle aufzusuchen. Oder man verständigt während der Wartezeit die Polizei, beispielsweise durch einen Anruf über das Handy und gibt alles vor Ort zu Protokoll. 

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Eine Visitenkarte an der Windschutzscheibe ist eher kontraproduktiv

Mit dem Hinterlassen einer Visitenkarte oder eines Zettels an der Windschutzscheibe erfüllen Sie nicht die Vorgaben des Gesetzes und machen sich beim Entfernen vom Unfallort strafbar. Durch Ihre Angaben kennt die Polizei nun Ihre Identität und wird Sie aufsuchen und einen Strafbefehl ausstellen. 

Welche Kriterien spielen bei der Beurteilung von Führerscheinmaßnahmen eine Rolle?

Ob eine MPU wegen Fahrerflucht verhängt wird, der Führerschein entzogen oder gar gesperrt wird, hängt von vielen Faktoren ab. Eine pauschale Aussage darüber, ob eine MPU bei Fahrerflucht verhängt wird, ist daher nicht möglich und hängt von den individuellen Umständen ab. Folgende Kriterien müssen berücksichtigt werden:

 

  • Welche Vorgeschichte hat der Fahrer in Bezug auf sein Punktekonto?
  • Gab es bereits eine Verurteilung wegen Fahrerflucht in der Vergangenheit?
  • Um welche Schadenshöhe handelt es sich und konnte diese bereits am Unfallort ermessen werden? 
  • Ist das Gutachten über die Höhe des Schadens zuverlässig? 
  • Wurde der Schaden bereits beglichen?
  • Hat sich der Beschuldigte am Unfallort weitestgehend konform verhalten?
  • Wurde zumindest ein Zettel oder eine Visitenkarte an der Windschutzscheibe hinterlassen?
  • Müssen besondere medizinische Aspekte wie ein Schockzustand des Beschuldigten berücksichtigt werden?
  • Hat sich der Flüchtige, wenn auch verspätet, bei der Polizei gemeldet?

Durch welche Maßnahmen können Sie nach einer Fahrerflucht den Entzug der Fahrerlaubnis und damit auch eine MPU vermeiden?

Fassen wir kurz noch einmal zusammen: Um bei einem Fall von Fahrerflucht Gefahr zu laufen, auch die Fahrerlaubnis entzogen zu bekommen, muss es sich um eine Schadenssumme von rund 1.200 EUR oder mehr handeln oder ein Personenschaden vorliegen. 

 

Durch das richtige Verhalten können Sie einiges dafür tun, um dem Entzug der Fahrerlaubnis zu entgehen. Hier einige Beispiele:

 

  • Bei einem nächtlichen Unfall konnten Sie die Höhe des Schadens schwer erkennen. Außerdem war auch nach einer angemessenen Wartezeit niemand da, der Ihre Personalien hätte aufnehmen können.
  • Sie rufen noch vor Ort die Polizei an und melden den Unfall. 
  • Sie melden den Unfall nachträglich persönlich bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle  (auch nach 24 Stunden).
  • Sie kehren zeitnah zur Unfallstelle zurück und geben dem Geschädigten Ihre Personalien an.
  • Sie haben zumindest eine Zettel oder eine Visitenkarte am Unfallort hinterlassen. 
  • Stellt sich ein Schaden erst hinterher als erheblich dar und hat die Polizei jedoch von einem “leichten Kratzer” in ihrem Protokoll gesprochen, kann sich dies positiv auf die Entscheidung über einen Entzug der Fahrerlaubnis auswirken. 

 

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So verhalten Sie sich bei einem Unfall von vornherein richtig, um keine Fahrerflucht zu begehen

Um erst gar nicht den Straftatbestand der Fahrerflucht zu erfüllen und damit Gefahr zu laufen, eine MPU nach der Fahrerflucht absolvieren zu müssen, gilt es einige richtige Verhaltensweisen an den Tag zu legen:

 

  • Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen* und müssen sich aktiv als Beteiligter zu erkennen geben. 
  • Sie müssen Daten über Ihre Person und das Fahrzeug preisgeben.
  • Wenn der Fahrzeughalter des geschädigten Fahrzeugs nicht erscheint, ist es empfehlenswert die Polizei zu verständigen 

 

*Wie lange Sie tatsächlich warten müssen, ist von den Umständen abhängig. Der Gesetzgeber macht hierzu keine genauen Angaben. Aber 15 Minuten mehr oder weniger können hier durchaus entscheidend sein. Faktoren wie die Uhrzeit, der Ort, die Schwere des Unfalls, die Schadenshöhe und die Verkehrsdichte spielen in das Ermessen über die korrekte Wartezeit ein. 

 

Hierzu zwei Beispiele: Sie verursachen auf dem Parkplatz eines Supermarktes beim Rangieren einen Kratzer an einem anderen Fahrzeug. Da man an diesem Ort damit rechnen kann, dass der Beschädigte offenbar einkaufen gegangen ist, sollte rund eine Stunde Wartezeit ausreichend sein. 

 

Findet der Unfall hingegen auf einer Landstraße bei Nacht statt, reicht bereits eine Wartezeit von einer halben Stunde in der Regel aus, da zu diesem Zeitpunkt und an diesem Ort nicht mit einer schnellen Rückkehr des Fahrers zu rechnen ist. Dieser parkt das Fahrzeug vermutlich über die ganze Nacht dort.

 

Gibt es wichtige Gründe, sich frühzeitig vom Unfallort zu entfernen, muss eine spätere, jedoch zeitnahe Meldung bei der Polizei erfolgen. Solche wichtigen Umstände können die eigene Hochzeit, eine Beerdigung, eine Prüfung oder auch die Versorgung eigener Verletzungen sein. 

Fazit und Zusammenfassung

Wenn Sie sich als Verursacher eines Unfalls vom Unfallort entfernen, begehen Sie Fahrerflucht. Das Hinterlassen eines Zettels an der Windschutzscheibe ändert daran nichts. Je nach Schwere des Unfalls und je nach Schadenshöhe drohen Geldbußen, ein Entzug der Fahrerlaubnis (mit und ohne MPU) und sogar Freiheitsstrafen. 

Ob eine MPU wegen Fahrerflucht angeordnet wird, liegt im Ermessen des Gerichts und der Führerscheinstelle. Sie können jedoch durch das richtige Verhalten wesentlich zu der Entscheidung beitragen und so eine MPU möglicherweise verhindern. 

Sollten Sie dennoch zu einer MPU wegen der Fahrerflucht verurteilt worden sein, nutzen Sie am besten unsere kostenlose MPU-Erstberatung, um Ihren persönlichen Fall individuell zu besprechen. 

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