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Wann erfahre ich, ob ich eine MPU machen muss

Wann erfahre ich, ob ich eine MPU machen muss?

Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde, z.B. weil Sie aufgrund von Alkohol oder Drogen absolut fahruntüchtig waren oder mehr als 8 Punkte in Flensburg angesammelt haben, dann müssen Sie die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen – gegebenenfalls nach Ablauf einer vom Gericht oder vom Gesetz festgelegten Sperrfrist. Dies erfolgt bei der Führerscheinstelle und ist grundsätzlich ab 3 Monaten vor dem Auslaufen der Sperrfrist möglich. Gegebenenfalls ist die Beantragung aber auch schon 6 Monate vor Ablauf der Sperre möglich. Dies trifft zum Beispiel auf das Bundesland Berlin zu, weil dort die Bearbeitungszeit durch die Behörden so lang ist.

 

Wer mit Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr auffällig geworden ist oder ein saftiges Punktekonto angehäuft hat, sollte sich frühzeitig und so schnell wie möglich in die Hände eines Verkehrspsychologen begeben. Das verschafft Ihnen genügend Zeit für eine sorgfältige MPU-Vorbereitung.

 

In diesem Artikel erklären wir unter anderem, wann sich die Führerscheinstelle bei Ihnen wegen der MPU meldet, und Sie erfahren, ob Sie eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) machen müssen. Zu Beginn wollen wir jedoch die Frage klären, wer über die Anordnung einer MPU entscheidet.

 

Wer bestimmt über die Anordnung einer MPU?

Wenn es ein rechtskräftiges Urteil gibt, kann die Führerscheinstelle die Entziehung des Führerscheins veranlassen (falls dieser noch nicht entzogen wurde) oder den Betroffenen dazu auffordern, eine MPU innerhalb einer bestimmten Frist abzulegen. Wird diese Frist nicht befolgt, wird der Führerschein entzogen. Dies gilt zum Beispiel, wenn Sie der Aufforderung zur Vorlage eines MPU-Gutachtens nicht fristgerecht nachkommen oder ein negatives MPU Gutachten abgeben.

 

In seltenen Fällen informiert die Führerscheinstelle nach Erhalt eines Urteils darüber, dass für den Betroffenen eine MPU ansteht. Dies stellt aber die Ausnahme dar.

Ab 1,1 Promille entzieht die Polizei den Führerschein des Betroffenen direkt vorläufig. Bei anderen schweren Verkehrsverstößen kann der Führerschein ebenfalls direkt an Ort und Stelle vorläufig entzogen bzw. beschlagnahmt werden. Das Gericht legt daraufhin die Sperre und die Strafe fest.

 

 
Die Führerscheinstelle meldet sich dann wegen einer MPU erst, nachdem ein Antrag auf Neuerteilung gestellt wurde und dieser bearbeitet wurde.

 

Wann meldet sich die Führerscheinstelle wegen der MPU?

Die Führerscheinstelle kann die Fahrerlaubnis entziehen, wenn die Straftat oder Ordnungswidrigkeit rechtskräftig ist, d.h. 14 Tage nach Erhalt des Bußgeldbescheids. Bis sich die Führerscheinstelle wegen der MPU in diesem Fall meldet, vergehen in der Regel 1 bis 3 Monate. Dann erfahren Sie, ob Sie eine MPU machen müssen. Gegen einen erlassenen Strafbefehls kann der Angeklagte innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung vor dem zuständigen Strafgericht Einspruch einlegen (§ 410 StPO).

 

Wenn der Führerschein bereits entzogen wurde, wird die Führerscheinstelle von selbst nicht aktiv. Sie wird erst aktiv, wenn ein Antrag auf Neuerteilung gestellt wurde. Das Problem dabei ist dann oft, dass es häufig schon zu spät ist, sich ausreichend auf die MPU vorzubereiten.

 

Viele Betroffene gehen davon aus, dass wenn im Urteil nichts über eine MPU steht, auch keine absolviert werden muss. Wenn dann der Antrag auf Neuerteilung bearbeitet wurde, sind viele sehr negativ überrascht, dass eine MPU angeordnet wird.

 

Deshalb ist es so entscheidend, seinen Einzelfall mit einem Verkehrspsychologen zu besprechen.

 

Kriterien einer MPU-Anordnung

Welche konkreten Gründe können nun aber zur Veranlassung einer MPU führen? Liegt es im Ermessensspielraum der zuständigen Behörden? Bestehen Fristen oder kann die MPU auch noch nach 2 oder 3 Jahren angeordnet werden? Wie können die betroffenen Personen gegen die Anordnung vorgehen? Dies und die Fragen, welche Voraussetzungen Sie für eine Alkohol MPU, Drogen MPU, Punkte MPU oder MPU wegen Straftaten erfüllen müssen, finden Sie bei uns ausführlich erläutert.

 

Angeordnet wird die MPU immer dann, wenn Bedenken an der körperlichen oder geistigen Eignung für das Führen eines Kraftfahrzeugs vorliegen. Allerdings müssen dafür gemäß § 11 Abs. 2 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) dementsprechende Indikationen vorhanden sein.

 

Demnach darf eine MPU nur angeordnet werden, wenn Anzeichen vorliegen, die gegen die Eignung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr sprechen. Der Gesetzgeber hat die Anforderungen an die physische Eignung in den Anlagen 4, 5 und 6 FeV festgeschrieben. Unter anderem können Sie dort die Anforderungen an das Sehvermögen und die Eignung bei bestimmten Krankheiten im Detail nachlesen.

 

Die Beurteilung der geistigen Eignung und des Charakters ist mitunter schwieriger, so dass es oft einen bestimmten Spielraum des Ermessens gibt. Beispielsweise kann die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU-Begutachtung unter anderem bei folgenden Sachverhalten verlangen:

 

  • Fahren unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen
  • wiederholte oder erhebliche, schwere Verkehrsverstöße
  • körperliche Alkohol- und Drogenabhängigkeit (außerhalb des Straßenverkehrs)
  • Straftatbestände in Verbindung mit dem Straßenverkehr
  • aggressives Verhalten

 

Die Anordnung der MPU steht dagegen nach einem Führerscheinentzug wegen 8 Punkten in Flensburg, einer Alkoholkonzentration von 1,6 Promille im Straßenverkehr sowie dem Fahren unter Einfluss „harter“ Drogen in der Regel außer Frage.

 

Widerspruch gegen die MPU-Anordnung: Kann man dagegen Einspruch erheben?

Es ist nicht möglich, gegen die MPU-Anordnung Widerspruch einzulegen, aber es ist möglich, gegen den Führerscheinentzug Widerspruch einzulegen.

 

Wenn die Fahrerlaubnisbehörde ein Gutachten über die Fahreignung verlangt, fragen sich nicht wenige betroffene Verkehrsteilnehmer, ob sie gegen die MPU-Anordnung Widerspruch einlegen können. Rechtlich gesehen ist die Anordnung einer MPU kein eigenständiger Verwaltungsakt. Deshalb gibt es im Grunde nur die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. In der Stellungnahme können Sie z.B. darlegen, dass die Maßnahme unverhältnismäßig ist. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Sie dabei unterstützen.

 

Was passiert nach der Anordnung?

Erhalten Sie eine MPU-Anordnung, müssen Sie ein positives Gutachten bei der Führerscheinstelle vorlegen. Wenn Sie noch eine Fahrerlaubnis besitzen, müssen Sie üblicherweise innerhalb einer festgesetzten Frist den Nachweis Ihrer Fahreignung erbringen. Ihr Führerschein wird Ihnen sonst entzogen. Wenn der Führerschein bereits aberkannt wurde, ist das entsprechende Gutachten Voraussetzung für die Erteilung eines neuen Führerscheins.

 

Ungeachtet der Begleitumstände der MPU-Anordnung ist der betroffene Verkehrsteilnehmer grundsätzlich für die Beauftragung einer Begutachtungsstelle für Fahreignung verantwortlich. Allerdings muss es sich dabei unbedingt um eine akkreditierte Stelle handeln. Nur dann wird das MPU-Gutachten am Ende von den Behörden akzeptiert.

 

Damit der Straßenverkehrsteilnehmer beurteilt werden kann, schickt die Fahrerlaubnisbehörde die Führerscheinakte an die ausgewählte Begutachtungsstelle. Außerdem wird die Behörde eine spezifische Frage formulieren, die sich auf den Grund für die MPU-Anordnung bezieht. Diese Frage muss im Rahmen der Begutachtung beantwortet werden. Die Frage kann zum Beispiel folgendermaßen aussehen: „Ist damit zu rechnen, dass Herr Mustermann nochmals unter Drogeneinfluss/Alkoholeinfluss ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen wird?“

 

Die Beantwortung einer solchen Frage ist im Verlauf der MPU, die 3 bis 4 Stunden dauert, zu klären. Die Begutachtung besteht aus drei Teilen:

 

  • ärztliche Untersuchung
  • Leistungstests
  • psychologisches Gespräch

 

Je nach den Ergebnissen der Untersuchungen stellt die MPU-Stelle ein positives oder negatives Gutachten aus.

 

Fazit

Wurde der Führerschein bereits entzogen, wird die Führerscheinstelle erst aktiv, wenn ein Antrag auf Neuerteilung gestellt wurde. Viele Betroffene werden bei der daraufhin angeordneten MPU auf dem falschen Fuß erwischt, weil sie davon ausgingen, dass wenn im Urteil nichts über eine MPU steht, auch keine absolviert werden muss.

 

Wenn bis dahin keine MPU-Vorbereitung absolviert wurde, ist die verbleibende Zeit sehr kurz. Das Problem dabei ist dann, dass es häufig schon zu spät ist, sich ausreichend auf die MPU vorzubereiten.

 

Dazu kommt, dass die Schwierigkeit und die Dauer der Vorbereitung auf die MPU häufig unterschätzt werden. Dies erklärt auch die hohe Durchfallquote. Wenn Sie Ihre erste MPU nicht bestanden haben, werden nochmals hohe Kosten fällig, zudem steigt der psychische Druck. Deshalb empfehlen wir unbedingt, dass Sie sich unbedingt schon auf die erste MPU optimal vorbereiten (lassen).

 

Begeben Sie sich frühzeitig und so schnell wie möglich in die Hände eines guten Verkehrspsychologen. Dadurch bekommen Sie genügend Zeit für eine sorgfältige MPU-Vorbereitung.

 

Besprechen Sie Ihre Fragen und die Bedingungen für eine positive medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) mit einem unserer Verkehrspsychologen per Telefon oder per Videokonferenz.

 

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